Naturschutzfonds Brandenburg
Förderung zum Erhalt und zur Entwicklung der natürlichen Vielfalt in Brandenburg. Projektanträge können fortlaufend eingereicht werden; bei einer beantragten Fördersumme über 150.000 € gilt der Stichtag 1. November.
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Förderkriterien
Förderziel
Der Fonds unterstützt Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft. Er fördert den Erwerb bzw. die Anpachtung von Grundstücken, die für den Naturschutz geeignet sind, sowie Forschung und modellhafte Untersuchungen, um die natürliche Vielfalt in Brandenburg nachhaltig zu verbessern.
Nicht förderfähige Ausgaben
- Maßnahmen außerhalb des Landes Brandenburg
- institutionelle Förderung
- bereits begonnene Maßnahmen
- Umweltbildung
- Öffentlichkeitsarbeit
- Mehr anzeigen
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Projekt muss im Land Brandenburg durchgeführt werden
- Maßnahmen müssen den Zustand von Natur und Landschaft nachhaltig verbessern
- Für Zuwendungen über 150.000 € gilt der Stichtag 1. November
- Die Maßnahme darf bei Antragstellung noch nicht begonnen haben
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular
- Projektbeschreibung
- Finanzierungsplan
- Fachliche Stellungnahme/Gutachten
Bewertungskriterien
- Nachhaltigkeitsaspekte
- Relevanz für den Natur- und Landschaftsschutz
- Bewertung durch Fachbehörden
Beschreibung
Der Naturschutzfonds Brandenburg bietet eine attraktive Finanzierungsmöglichkeit zur Unterstützung innovativer Projekte im Bereich des Umwelt- und Naturschutzes. Mit dem Ziel, die natürliche Vielfalt und den ökologischen Zustand der Landschaft in Brandenburg nachhaltig zu verbessern, fördert der Fonds Maßnahmen, die dem Schutz, der Pflege und der Weiterentwicklung von Natur und Landschaft dienen. Gefördert werden beispielsweise der Erwerb oder die Anpachtung von Grundstücken, die sich besonders für den Naturschutz eignen, sowie Forschungsvorhaben und modellhafte Untersuchungen, die einen wichtigen Beitrag zur Erhaltung der Artenvielfalt leisten können. Dabei steht die Förderung allen Projektträger:innen offen, wie Privatpersonen, Vereinen, Kommunen und anderen juristischen sowie natürlichen Personen, sofern die geplanten Maßnahmen noch nicht begonnen haben.
Projektanträge können fortlaufend eingereicht werden, wenn die beantragte Fördersumme bis zu 150.000 € beträgt. Sollte diese Summe überschritten werden, ist ein Stichtag am 1. November zu beachten, ab dem der Stiftungsrat über die vorgesehenen Zuwendungen entscheidet. Die Bewerbung erfolgt anhand eines Antragsformulars, das zusammen mit einer detaillierten Projektbeschreibung, einem Finanzierungsplan sowie einer fachlichen Stellungnahme oder einem Gutachten einzureichen ist. Diese Unterlagen sollen die Nachhaltigkeit der geplanten Maßnahmen darlegen und aufzeigen, wie der Zustand von Natur und Landschaft in Brandenburg verbessert werden kann. Es wird darauf geachtet, dass nur förderfähige Vorhaben – also solche, die im Land Brandenburg realisiert werden und nicht bereits begonnen wurden – berücksichtigt werden.
Die Fördermittel können als Zuschuss bis zu einer Höhe von 150.000 € gewährt werden, um so Projekte zu unterstützen, die den ökologischen Mehrwert des Landes stärken. Dabei wird besonderes Augenmerk auf die langfristige Wirkung der Maßnahmen gelegt, sodass alle Vorhaben klar darlegen müssen, wie sie zur Erhaltung und Verbesserung des Naturzustandes beitragen. Nicht förderfähig sind dabei Ausgaben, die beispielsweise Maßnahmen außerhalb Brandenburgs, institutionelle Förderungen, bereits begonnene Projekte oder reine Umweltbildungs- und Öffentlichkeitsarbeitsmaßnahmen betreffen. Durch diese klare Fokussierung trägt der Fonds dazu bei, dass Mittel gezielt in Projekte investiert werden, die den ökologischen Herausforderungen unserer Zeit begegnen und gleichzeitig Impulse für eine nachhaltige regionale Entwicklung setzen.
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