Naturschutzgroßprojekte (chance.natur – Bundesförderung Naturschutz)
Bundesweite Förderung von Naturschutzgroßprojekten zur Errichtung und Sicherung schutzwürdiger Natur- und Kulturlandschaften. Zuschüsse bis zu 75 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Antragsverfahren zweistufig über das Bundesamt für Naturschutz.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Vorhaben zur Errichtung und Sicherung schutzwürdiger Teile von Natur und Landschaft mit gesamtstaatlich repräsentativer Bedeutung im Rahmen von Naturschutzgroßprojekten.
Förderfähige Ausgaben
- Pflege- und Entwicklungsplanung
- Moderation
- Ankauf und Tausch von Flächen
- Pacht von Flächen
- Ausgleichszahlungen
- Mehr anzeigen
Nicht förderfähige Ausgaben
- Erarbeitung von Anträgen
- regelmäßig wiederkehrende Dauer- bzw. Pflegemaßnahmen
- wissenschaftliche Begleituntersuchungen
- Dauerbeobachtungen, die über die Projektevaluierung hinausgehen
- Folgekosten
- Mehr anzeigen
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Sitz in Deutschland
- Durchführung des Vorhabens auf deutschem Hoheitsgebiet
- Länder sind grundsätzlich nicht antragsberechtigt (für Berlin, Bremen und Hamburg Sonderregelungen möglich)
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Projektskizze
- Förderantrag
Bewertungskriterien
- Repräsentanz
- Naturnähe
- Großflächigkeit
- Gefährdung
- Beispielhaftigkeit
Beschreibung
Das Programm chance.natur – Bundesförderung Naturschutz unterstützt bundesweite Naturschutzgroßprojekte zur Errichtung und Sicherung schutzwürdiger Natur- und Kulturlandschaften von gesamtstaatlicher Bedeutung. Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen sowie Personenvereinigungen mit Sitz in Deutschland, darunter Naturschutzorganisationen, Stiftungen, kommunale Gebietskörperschaften und Privatpersonen. Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 75 % der zuwendungsfähigen Ausgaben und kann über eine maximale Projektdauer von 156 Monaten gestreckt werden. Das Antragsverfahren verläuft zweistufig über das Bundesamt für Naturschutz (BfN): Zunächst werden Projektskizzen eingereicht, anschließend der vollständige Förderantrag. Die Auswahl der Vorhaben richtet sich nach den Kriterien Repräsentanz, Naturnähe, Großflächigkeit, Gefährdung und Beispielhaftigkeit.
Förderfähig sind Ausgaben für Pflege- und Entwicklungsplanung, Moderation, Ankauf, Tausch und Pacht von Flächen, Ausgleichszahlungen, Detail- und Ausführungsplanungen inklusive Gutachten, Maßnahmen des Biotopmanagements, projektbegleitende Informationsmaßnahmen, Evaluierungen sowie Personal- und Sachkosten. Nicht förderfähig bleiben unter anderem Antragserstellung, regelmäßig wiederkehrende Dauer- bzw. Pflegemaßnahmen, wissenschaftliche Begleituntersuchungen, Langzeitbeobachtungen über die Evaluierung hinaus, Folgekosten und Maßnahmen zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen. Voraussetzung für eine Zuwendung ist die Durchführung des Vorhabens auf deutschem Hoheitsgebiet; Länder sind grundsätzlich ausgeschlossen, Ausnahmen gelten für Berlin, Bremen und Hamburg. Nach positiver Prüfung können Antragstellende ihre geplanten Maßnahmen langfristig und wirkungsvoll zum Erhalt wertvoller Lebensräume realisieren.
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