NEBA Betriebsservice
Unterstützung von Unternehmen in Wien bei der Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen und Jugendlichen mit Assistenzbedarf durch umfassende Beratung und Förderungsmanagement. Anträge ab 01.01.2024 laufend möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Unterstützung von Unternehmen bei allen im Zusammenhang mit der Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen und Jugendlichen mit Assistenzbedarf relevanten Fragestellungen und Problemstellungen, insbesondere Information über Rahmenbedingungen, Unterstützung beim Förderungsmanagement in Abstimmung mit der Arbeitsassistenz sowie bei der Suche nach geeigneten Arbeitskräften.
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Gemeinnützige Organisationen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
Zuwendungsvoraussetzungen
- Erfolgreiche Tätigkeit oder Kenntnisse im Bereich Beratung und Begleitung von Unternehmen
- Kenntnisse über die Zielgruppe Menschen mit Behinderung und Jugendliche mit Assistenzbedarf
Beschreibung
Das NEBA Betriebsservice in Wien verfolgt das Ziel, die Integration von Menschen mit Behinderungen und Jugendlichen mit Assistenzbedarf in den allgemeinen Arbeitsmarkt nachhaltig zu stärken. Es bietet Unternehmen und Projektträger:innen eine Kombination aus fachlicher Information, individuell abgestimmter Beratung sowie koordiniertem Förderungsmanagement in enger Abstimmung mit der Arbeitsassistenz. Zu den Leistungen zählen unter anderem die Vermittlung rechtlicher und organisatorischer Rahmenbedingungen, die Unterstützung bei der Suche nach geeigneten Arbeitskräften und die Begleitung durch den gesamten Förderprozess. Als unbefristetes Zuschussprogramm sind Anträge seit dem 01.01.2024 fortlaufend möglich. Die Mittel werden direkt für Beratungs- und Begleitungsservices eingesetzt, sodass Inklusionsprojekte effizient realisiert werden können.
Förderberechtigt sind Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, Interessenverbände und sonstige Vereine mit Sitz in Wien, die erfolgreiche Erfahrungen in der Beratung und Begleitung betrieblicher Integrationsprozesse sowie fundierte Kenntnisse über Menschen mit Behinderungen und Jugendliche mit Assistenzbedarf vorweisen können. Die rechtlichen Grundlagen ergeben sich aus § 10a Abs. 1 lit. d iVm. § 6 Abs. 2 lit. b BEinstG, der Rahmenrichtlinie „Berufliche Teilhabe“ sowie der Richtlinie NEBA Betriebsservice. Als unbefristetes Programm ohne budgetierte Obergrenze trägt es dazu bei, individuelle Projektvorhaben flexibel zu unterstützen und barrierefreie Arbeitswelten zu etablieren. Im Fokus stehen die bedarfsgerechte Konzeptentwicklung, der interdisziplinäre Austausch sowie eine nachhaltige Wirkungsanalyse. Anträge können formlos bei der Sektion IV – Gruppe A des BM für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz eingereicht werden und sind seit dem 01.01.2024 fortlaufend möglich. Die Förderung leistet einen wesentlichen Beitrag zur Erweiterung inklusiver Strukturen im Wiener Arbeitsmarkt.