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Neubau, Ausbau, Reaktivierung und Ersatz von Gleisanschlüssen (Anschlussförderrichtlinie)
Zuschussprogramm für Unternehmen zur Errichtung, Reaktivierung, zum Ausbau und Ersatz von Gleisanschlüssen und zugehörigen Anlagen im Schienengüterverkehr. Förderquote bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Kosten. Anträge laufend bis 31.12.2025 beim Eisenbahn-Bundesamt (EBA).
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Förderkriterien
Förderziel
Der Bund unterstützt Unternehmen bei Investitionen in den Neubau, Ausbau, die Reaktivierung und den Ersatz von Gleisanschlüssen, multifunktionalen Umschlaganlagen sowie Zuführungs- und Industriestammgleisen, um Güterverkehre dauerhaft auf die umweltfreundliche Schiene zu verlagern und bisherige Schienengüterverkehre zu sichern.
Förderfähige Ausgaben
- Investitionsausgaben für Gleisanschlüsse und Anschlussweichen
- Investitionsausgaben für multifunktionale Umschlaganlagen
- Investitionen in logistische Infrastruktur und Lagerflächen
- Planungsleistungen (Pauschal 10 % bzw. bis 17,5 % der Baukosten)
Nicht förderfähige Ausgaben
- Umsatzsteuer als vorsteuerabzugsfähig
- Regelmäßige Instandhaltungsmaßnahmen
Antragsberechtigt
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Unternehmen in privater Rechtsform
- Gleisanschluss im wirtschaftlichen Eigentum des Unternehmens
- Nachweis eines bestimmten Frachtvolumens oder Schienengüterverkehrsleistung
- Gesamtfinanzierung des Vorhabens muss gesichert sein
- Keine vorzeitige Durchführung des Vorhabens
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Anschlussförderrichtlinie (Richttext)
- FAQ zur Anschlussförderrichtlinie
- Antragsformular
- Anlage Verkehrsmengen
- Ausgaben- und Betriebskostenaufstellung
- Erklärung zu zuwendungserheblichen Tatsachen und Korruptionsprävention
- Erklärung für Industrie- und Stammgleis
- Anlagen zum Zuwendungsbescheid (z. B. ANBest-P)
- Muster Verwendungsnachweis
Bewertungskriterien
- Wirtschaftlichkeitsnachweis und Finanzierungskonzept
- Erfüllung der Transportverpflichtung (Frachtvolumen)
- Technische und rechtliche Zulässigkeit des Vorhabens
Beschreibung
Das Zuschussprogramm „Anschlussförderrichtlinie für Gleisanschlüsse“ des Bundesministeriums für Verkehr (BMV) richtet sich an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft in privater Rechtsform, die im wirtschaftlichen Eigentum Gleisanschlüsse betreiben. Es fördert Investitionen in den Neubau, Ausbau, die Reaktivierung und den Ersatz von Gleisanschlüssen, multifunktionalen Umschlaganlagen sowie Zuführungs- und Industriestammgleisen. Mit einer Förderquote von 50 % für klassische Gleisanschlüsse und bis zu 80 % für multifunktionale Umschlaganlagen werden bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Kosten bezuschusst. Gefördert werden neben eisenbahntechnischen Anlagen auch Ausgaben für Be- und Entladeeinrichtungen, logistische Infrastruktur, Lagerflächen sowie Pauschalen für Planungsleistungen (10 %–17,5 % der Baukosten). Voraussetzung ist unter anderem der Nachweis bestimmter Frachtmengen oder Schienengüterverkehrsleistungen, eine gesicherte Gesamtfinanzierung und der Verzicht auf vorzeitige Maßnahmen.
Die Maßnahme zielt darauf ab, Güterverkehre dauerhaft auf die umweltfreundliche Schiene zu verlagern und bestehende Schienengüterverkehre abzusichern. Anträge können laufend bis zum 31. Dezember 2025 beim Eisenbahn-Bundesamt (EBA) eingereicht werden. Zur Antragstellung sind unter anderem Richttext, FAQ, Antragsformular sowie Anlagen zum Verkehrs- und Kostennachweis vorzulegen. Bei Bewilligung erfolgt die Auszahlung als nicht rückzahlbarer Zuschuss unter Berücksichtigung von Wirtschaftlichkeits- und Finanzierungsnachweisen sowie technischem und rechtlichem Prüfungserfolg. Die Einhaltung der Transportverpflichtung wird über einen Nachweiszeitraum von bis zu zehn Jahren überwacht und bei Nichterfüllung anteilige Rückforderungen ausgelöst.
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