Darlehen

Neubau von Sonderwohnformen

Zinsverbilligte Darlehen und Zuschüsse für den Neubau von Mietwohnungen mit besonderen sozialen Zielsetzungen in Hamburg. Anträge sind jederzeit vor Baubeginn möglich.

Entdecke dein Potenzial mit KI-Unterstützung

  • Finde heraus, ob diese Förderung zu deinem Vorhaben passt
  • Entwickle deinen Antrag gemeinsam mit KI
  • Lass dich mit vielen weiteren passenden Förderungen matchen

Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Hamburg

Förderziel

Förderung des Neubaus von Mietwohnungen für Menschen mit körperlichen, geistigen und/oder psychischen Einschränkungen sowie für pflegebedürftige Personen in Hamburg, um gemeinschaftliches und barrierefreies Wohnen zu ermöglichen.

Förderfähige Ausgaben

  • Grundmodul Neubau mit Grundstücksankauf oder auf eigenem Grundstück
  • energiesparendes Bauen
  • nachhaltiges Bauen
  • barrierefreie Ausstattung
  • Gemeinschaftsräume
  • Mehr anzeigen

Antragsberechtigt

  • Unternehmen
  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Eigentum oder Erbbaurecht am Grundstück
  • Anerkanntes Betreuungskonzept durch die Sozialbehörde
  • Eigenkapital von rund 20% der Gesamtkosten
  • Nachweis von Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit
  • Einhaltung von Belegungs- und Mietpreisbindungen

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Förderrichtlinie Sonderwohnformen (PDF)
  2. Antragsformular Sonderwohnformen (PDF)
  3. Verwendungsnachweis Sonderwohnformen (PDF)
  4. Abrechnungsformular Sonderwohnformen (PDF)

Beschreibung

Mit dem Programm unterstützt die Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg) den Neubau von Mietwohnungen mit besonderen sozialen Zielsetzungen in Hamburg. Gefördert werden zinsverbilligte Darlehen in Verbindung mit laufenden und einmaligen Zuschüssen, um barrierefreien, gemeinschaftlichen Wohnraum für Menschen mit körperlichen, geistigen und/oder psychischen Einschränkungen sowie pflegebedürftige Personen zu schaffen. Das modulare Fördersystem erlaubt eine bedarfsorientierte Planung und berücksichtigt nachhaltige, energieeffiziente Bauweisen. Investor:innen, die als Grundstückseigentümer:innen oder Erbbauberechtigte über Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit verfügen, können ganzjährig Anträge vor Baubeginn einreichen. Voraussetzung sind ein Eigenkapitalanteil von rund 20 % der Gesamtkosten, ein anerkanntes Betreuungskonzept der Sozialbehörde sowie die Einhaltung von Miet- und Belegungsbindungen über einen Zeitraum von bis zu 30 Jahren.

Gefördert werden neben dem verpflichtenden Grundmodul Neubau mit Grundstückserwerb auch optionale Module wie energiesparendes und nachhaltiges Bauen, barrierefreie Ausstattung, Gemeinschafts- und Sicherheitsbereiche, Aufzugsanlagen und Stellplätze. Zu den förderfähigen Aufwendungen zählen Vollstein- und Backsteinförderung, lagetypische Sonderbaukosten, städtebauliche Gestaltungsauflagen sowie Wettbewerbsvergaben. Antragstellende müssen das Eigentum oder Erbbaurecht nachweisen, ein von der Sozialbehörde anerkanntes Nutzungskonzept vorlegen und ein Eigenkapital von etwa 20 % einbringen. Die Einhaltung der festgelegten Wohnungsgrößen, Grundrisse sowie Miet- und Belegungsbindungen ist verpflichtend. Für die Antragstellung werden Förderrichtlinie, Antragsformular, Verwendungsnachweis und Abrechnungsformular bereitgehalten und dienen als Grundlage für die Förderzusage.

Antrag starten →