Zuschuss

Neue Perspektive Wohnen

Landesförderprogramm Schleswig-Holstein: nicht rückzahlbarer Zuschuss bis 70.000 € für leitbildbasierte Quartiersentwicklung. Anträge jeweils zum 01.01., 01.04., 01.07. und 01.10.

Städtebau & Stadterneuerung Infrastruktur Soziales Wohnungsbau & Modernisierung Beratung

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Schleswig-Holstein
Unternehmensgröße: alle Größen
Fördersumme: bis 70.000 €
Förderquote: bis 100%
Projektdauer: 60 Monate

Förderziel

Unterstützung von Kommunen und privaten Vorhabenträger:innen bei der nachhaltigen Planung und Gestaltung gemischter Wohnquartiere mit hoher städtebaulicher, architektonischer und sozialer Qualität.

Förderfähige Ausgaben

  • Personal- und Sachausgaben fachkundiger Dritter
  • Honorare für Bebauungs- und Erschließungspläne
  • Fachgutachten
  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Wettbewerbe und Konzeptvergaben
  • Mehr anzeigen

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Grunderwerb
  • Investive Maßnahmen (Erschließung, Neu- und Umbau)
  • sonstiges kommunales Personal

Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen
  • Unternehmen
  • Existenzgründer/innen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Leitbildbasiertes Bebauungskonzept
  • Städtebaulicher Vertrag (§ 11 BauGB) oder Vorhaben- und Erschließungsvertrag (§ 12 Abs. 1 BauGB)
  • Nachweis De-minimis-Erklärung

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antragsformular
  2. Leitbildbasiertes Bebauungskonzept
  3. städtbaulicher bzw. Durchführungsvertrag
  4. De-minimis-Erklärung
  5. Checkliste zum Antrag

Bewertungskriterien

  • Erfüllung Qualitätskriterien Anlage 1
  • Architektur & Städtebau
  • Soziale Quartiersqualität
  • Nachhaltigkeit & Klimaschutz
  • Innovation & Kosten- Effizienz

Beschreibung

Das Förderprogramm Neue Perspektive Wohnen unterstützt die nachhaltige Quartiersentwicklung in Schleswig-Holstein mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss von bis zu 70.000 Euro. Es richtet sich an kommunale Einrichtungen sowie private Investor:innen, die im Rahmen eines städtebaulichen Vertrags (§ 11 BauGB) oder eines Vorhaben- und Erschließungsvertrags (§ 12 Abs. 1 BauGB) leitbildbasierte Bebauungskonzepte erarbeiten. Ziel ist die Schaffung gemischter, attraktiver Wohnquartiere mit herausragender städtebaulicher, architektonischer und sozialer Qualität. Die Einreichung von Anträgen erfolgt jeweils zum 01.01., 01.04., 01.07. und 01.10.; verspätet eingehende Unterlagen werden zum nächsten Termin berücksichtigt.

Gefördert werden Kosten für die Erstellung von Bebauungs- und Vorhaben- und Erschließungsplänen sowie Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Quartiersentwicklung. Nicht förderfähig sind Ausgaben für bereits begonnene Projekte, rückwirkende Anträge bleiben unberücksichtigt. Die Auswahl erfolgt nach festgelegten Qualitätskriterien (siehe Anlage). Für die Antragstellung sind erforderliche Unterlagen: der ausgefüllte Antrag „Neue Perspektive Wohnen – Wohnquartiere“, das leitbildbasierte Bebauungskonzept, der Nachweis des städtebaulichen Vertrags und eine De-minimis-Erklärung. Das Programm fördert eine vielfältige Siedlungsstruktur und trägt zur Realisierung sozial ausgewogener Wohnangebote bei. Kommunen und private Vorhabenträger:innen erhalten so professionelle Unterstützung bei der Planung ganzheitlicher Quartierskonzepte, die den aktuellen Anforderungen an Städtebau, Infrastruktur und soziale Integration gerecht werden.

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