Zuschuss

Neue Wohngemeinnützigkeit

Ein Programm zur Wiedereinführung der Wohngemeinnützigkeit im Jahressteuergesetz 2024 zur Schaffung und Förderung dauerhaft bezahlbaren Wohnraums in Deutschland.

Wohnungsbau & Modernisierung Soziales

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Deutschland (bundesweit)

Förderziel

Schaffung eines neuen unternehmerischen Segments für dauerhaft bezahlbaren Wohnraum durch Einführung eines „wohngemeinnützigen“ Zwecks im Gemeinnützigkeitsrecht und steuerliche Begünstigung sozial orientierter Wohnungsunternehmen.

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen
  • Unternehmen
  • Genossenschaften
  • Stiftungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Anerkennung als gemeinnütziges Wohnungsunternehmen nach § 52 Abgabenordnung
  • Satzung mit Zweck der dauerhaften Bereitstellung bezahlbaren Wohnraums

Beschreibung

Das Programm „Neue Wohngemeinnützigkeit“ etabliert im Jahressteuergesetz 2024 einen neuen gemeinnützigen Zweck im Wohnungswesen und richtet sich an bundesweit tätige, sozial orientierte Anbieter:innen von Wohnraum. Ziel ist die Einrichtung eines zusätzlichen Marktsegments, das dauerhaft bezahlbare Mietwohnungen gewährleistet. Durch steuerliche Begünstigungen werden wohnungswirtschaftliche Investitionen in Neubau, Modernisierung und langfristige Vermietung gefördert. So entsteht ein verlässliches Angebot an erschwinglichem Wohnraum, das über die zeitlich befristeten Bindungen des klassischen sozialen Wohnungsbaus hinausgeht und bis zu 60 Prozent aller Haushalte in Deutschland erreichen kann.

Förderberechtigt sind gemeinnützige Wohnungsunternehmen, genossenschaftlich organisierte Anbieter:innen, Stiftungen und Unternehmen, die sich per Satzung zur dauerhaften Bereitstellung günstiger Mietflächen verpflichten. Voraussetzungen sind die Anerkennung als gemeinnütziges Wohnungsunternehmen gemäß § 52 der Abgabenordnung sowie eine Satzung mit dem Zweck der dauerhaften Bereitstellung bezahlbaren Wohnraums. Die Zuschussförderung wird fortlaufend vergeben, sobald die gesetzlichen Rahmenbedingungen umgesetzt sind. Dieser neue Förderansatz des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen schafft Planungssicherheit und eröffnet Beteiligten die Möglichkeit, Mittel für größere Investitionen anzusparen und so nachhaltige Sozialbindungen zu realisieren.

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