Zuschuss

Neuimkerförderung

Förderung der Ausbildung von Neuimker:innen in Villach: Erstattung des Kursbeitrags (max. 100 €). Anträge jederzeit möglich.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
06.09.2017
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Kärnten
Fördersumme: Max. 100 €
Förderquote: 100%

Förderziel

Förderung der Ausbildung von Neuimker:innen durch Erstattung des Kursbeitrags, um entsprechende Kenntnisse für erfolgreiche Bienenhaltung und Umweltschutz zu vermitteln.

Förderfähige Ausgaben

  • Kursgebühren

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Seit mindestens 6 Monaten Hauptwohnsitz im Stadtgebiet Villach
  • Nachweis über alle 4 Kursbesuche samt Zahlungsbestätigung
  • Datum des letzten Kursbesuches darf nicht länger als 12 Monate zurückliegen
  • Nachweis über gemeldeten Bienenstand im Gemeindegebiet oder Verpflichtung zur Neuaufstellung eines Bienenstandes innerhalb eines Jahres

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Kursbesuchsbestätigung
  2. Zahlungsbeleg

Beschreibung

Die Neuimkerförderung der Stadt Villach unterstützt Privatpersonen mit Hauptwohnsitz im Stadtgebiet bei der Ausbildung zum:zur Neuimker:in. In vier praxisorientierten Kursen werden fundierte Kenntnisse zur erfolgreichen Bienenhaltung vermittelt, die einen wichtigen Beitrag zum Umwelt- und Naturschutz leisten. Als Zuschuss übernimmt die Stadt den Kursbeitrag vollständig bis zu einer Obergrenze von 100 €. Anträge können jederzeit gestellt werden, wodurch eine flexible Planung der Ausbildung ermöglicht wird. Diese Förderung bündelt Kompetenzen aus den Bereichen Aus- & Weiterbildung, Tierschutz, Umwelt- und Klimaschutz und fördert gleichzeitig das Bewusstsein für nachhaltige Imkerei.

Gefördert werden natürliche Personen, die nachweisen können, dass sie seit mindestens sechs Monaten in Villach wohnen, alle vier Ausbildungskurse absolviert haben und den letzten Kurs nicht länger als zwölf Monate zurückliegt. Darüber hinaus muss ein Bienenstand im Gemeindegebiet gemeldet sein oder innerhalb eines Jahres neu aufgestellt werden. Zur Antragstellung sind eine Kursbesuchsbestätigung sowie der Zahlungsbeleg einzureichen. Bei Einhaltung aller Voraussetzungen erfolgt eine 100 %ige Kostenübernahme. Die Förderung eignet sich besonders für Natur- und Imkerei-Begeisterte, die ihre Kenntnisse vertiefen und aktiv zum Schutz der heimischen Bienenpopulation beitragen möchten.

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