Next generation of renewable energy technologies
EU-weite Förderung für wegweisende Forschung und Entwicklung neuartiger Technologien im Bereich erneuerbarer Energien. Two-Stage-Einreichung: Stage 1 bis 31.03.2026, Stage 2 bis 20.10.2026.
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Förderkriterien
Förderziel
Entwicklung von bahnbrechenden und hochrisikobehafteten Technologien für erneuerbare Energien (z. B. neuartige Speicher-, Hybrid- und Solartreibstoffsysteme) auf TRL 4–5, um die Energiewende und Netto-Null-Klimaziele bis 2050 zu beschleunigen und die EU-Wettbewerbsfähigkeit zu stärken.
Förderfähige Ausgaben
- Personalaufwendungen
- Sachkosten
- Reisekosten
- Subunternehmerleistungen
Nicht förderfähige Ausgaben
- Anschaffung von Immobilien
- Rückwirkende Kosten
- Schuldenausgleich
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Existenzgründer/innen
- Bildungseinrichtungen
- Gemeinnützige Organisationen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Konsortium aus mindestens drei unabhängigen Partnern aus drei verschiedenen EU-Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern
- Teilnehmer mit nachgewiesener finanzieller und operativer Kapazität
- Einzelantragsteller oder beteiligte Einheit in einem EU-Mitgliedstaat oder assoziiertem Land
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Projektbeschreibung
- Finanzierungsplan
- Lebensläufe der Projektleitung
- Nachweis der Kapazitäten (z. B. Bilanz)
- Konsortialvereinbarung
Bewertungskriterien
- Innovationsgehalt des Projekts
- Impact auf Klimaneutralitätsziele
- Qualität und Effizienz der Umsetzung
Beschreibung
Die EU-Initiative „Next Generation of Renewable Energy Technologies“ fördert mit einem Gesamtbudget von 4 Mio. € wegweisende Forschungs- und Entwicklungsprojekte in ganz Europa. Ziel ist die Etablierung hochriskanter Innovationen im Bereich erneuerbarer Energien – etwa neuartige Speicher-, Hybrid- oder Solartreibstoffsysteme – auf TRL 4–5. Gefördert werden Unternehmen aller Größen, Start-ups, Forschungseinrichtungen, Universitäten, KMU, gemeinnützige und öffentliche Einrichtungen, die sich in einem Konsortium aus mindestens drei unabhängigen Partner:innen aus drei verschiedenen EU-Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern zusammenschließen. Die Förderung wird als Zuschuss gewährt, wobei eine Förderquote von 100 % greift und eine Projektdauer von bis zu 36 Monaten vorgesehen ist. Förderfähige Ausgaben umfassen Personal-, Sach- und Reisekosten sowie Subunternehmerleistungen; Immobilienkäufe, rückwirkende Kosten oder Schuldenausgleich sind ausgeschlossen. Die Antragstellung erfolgt in zwei Stufen: eine Kurzskizze bis zum 31.03.2026 (Stage 1) und eine Vollantrag bis zum 20.10.2026 (Stage 2).
Im Mittelpunkt steht die Beschleunigung der Energiewende und die Erreichung der Netto-Null-Klimaziele bis 2050 unter Berücksichtigung von Digitalisierung und Klimaschutz. Die Projekte werden anhand der Kriterien Innovationsgehalt, Beitrag zu Klimaneutralität sowie Qualität und Effizienz der Umsetzung bewertet. Begleitend ist ein überzeugendes Verwertungs- und Disseminationskonzept vorzulegen. Notwendige Bewerbungsunterlagen umfassen Projektbeschreibung, Finanzierungsplan, Lebensläufe der Leitungen, Nachweis der finanziellen und operativen Kapazität sowie eine Konsortialvereinbarung. Sämtliche Informationen zur Ausschreibung sind in Deutsch auf dem EU Funding & Tenders Portal verfügbar. Das Programm stärkt die Wettbewerbsfähigkeit der EU, fördert die grüne und digitale Transformation und unterstützt ambitionierte Akteur:innen bei der Entwicklung innovativer Energietechnologien.
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