Nicht rückzahlbare Baukostenzuschüsse für die Sanierung von Mehrwohnungshäusern
Nicht rückzahlbare Einmalbeitragsförderung für thermisch-energetische Sanierung von Mehrwohnungshäusern in Wien mit bis zu 35 % der förderfähigen Kosten. Anträge laufend möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung der thermisch-energetischen Sanierung von Mehrwohnungshäusern zur Verbesserung der Energieeffizienz und Reduktion der CO₂-Emissionen gemäß Sanierungs- und Dekarbonisierungsverordnung 2024.
Förderfähige Ausgaben
- Dämmung der Außenwände, Decken und Fußböden
- Erneuerung von Fenstern und Außentüren
- Maßnahmen zur Beseitigung von Wärmebrücken
- Außenliegender Sonnenschutz
- Sanierung oder Ersatz von Heizungs- und Warmwasserbereitungsanlagen
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Unternehmen
- Genossenschaften
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Einhaltung der Anforderungen der Sanierungs- und Dekarbonisierungsverordnung 2024 (Primärenergiebedarf, CO₂-Emission, Gesamtenergieeffizienz)
- Vorlage eines Prüfberichts des Wohnfonds Wien über die Einhaltung der Anforderungen und zulässigen Baukostengrenzen
- Kein Baubeginn vor schriftlicher Zusage oder Zustimmung zum vorzeitigen Baubeginn
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Prüfbericht des Wohnfonds Wien
- Antragsformular des Wohnfonds Wien
- Nachweise der Sanierungskosten
Beschreibung
In Wien können Eigentümer:innen, Wohnungseigentümergemeinschaften, Hausverwaltungen, Unternehmen, Genossenschaften und öffentliche Einrichtungen von einer nicht rückzahlbaren Einmalbeitragsförderung profitieren, die bis zu 35 % der förderfähigen Kosten für thermisch-energetische Sanierungen von Mehrwohnungshäusern abdeckt. Ziel ist die nachhaltige Steigerung der Energieeffizienz und die maßgebliche Reduktion von CO₂-Emissionen im Wohnungsbestand. Förderbereiche liegen in den Feldern Energieeffizienz & Erneuerbare Energien, Klimaschutz, Wohnungsbau & Modernisierung sowie Umwelt- und Naturschutz und verknüpfen städtebauliche Belange mit einer zukunftsgerichteten Infrastrukturentwicklung. Anträge können kontinuierlich beim Wohnfonds Wien eingereicht werden, wodurch eine flexible Planung und Umsetzung auch kurzfristig realisierbarer Sanierungsprojekte möglich wird. Gefördert werden unter anderem Maßnahmen wie die Dämmung von Außenwänden, Decken und Fußböden, Erneuerung von Fenstern und Außentüren, Beseitigung von Wärmebrücken, außenliegender Sonnenschutz sowie die Sanierung oder der Ersatz von Heizungs- und Warmwasserbereitungsanlagen.
Voraussetzung für eine Förderzusage ist die Einhaltung der Anforderungen der Sanierungs- und Dekarbonisierungsverordnung 2024 bezüglich Primärenergiebedarf, CO₂-Emission und Gesamtenergieeffizienz. Hierzu sind neben dem offiziellen Antragsformular ein Prüfbericht des Wohnfonds Wien zur Konformität mit zulässigen Baukostengrenzen und Verordnungsbestimmungen sowie detaillierte Nachweise der Sanierungskosten vorzulegen. Ein Baubeginn ist erst nach schriftlicher Zusage oder Mitteilung über die Zustimmung zum vorzeitigen Baubeginn möglich. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass alle Leistungen und Ausgaben transparent kontrolliert werden. Dieses Förderinstrument bietet eine wirkungsvolle Unterstützung für alle Interessierten, die eine zukunftsfähige Gebäudemodernisierung in Wien anstreben und gleichzeitig einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz leisten möchten.