Niederlassungsbeihilfen für Junglandwirtinnen und Junglandwirte
Förderung für Junglandwirtinnen und Junglandwirte in Brandenburg und Berlin bei der Erstniederlassung mit einer Pauschal-Existenzgründungsbeihilfe von 75.000 € in drei jährlichen Tranchen. Kontinuierliche Antragstellung möglich bis 31.12.2027.
Entdecke dein Potenzial mit KI-Unterstützung
- Finde heraus, ob diese Förderung zu deinem Vorhaben passt
- Entwickle deinen Antrag gemeinsam mit KI
- Lass dich mit vielen weiteren passenden Förderungen matchen
Förderkriterien
Förderziel
Mit der Förderung soll die Attraktivität der Niederlassung für Junglandwirtinnen und Junglandwirte gesteigert und eine nachhaltige Unternehmensentwicklung in ländlichen Gebieten erleichtert werden. Sie unterstützt bei der Erstniederlassung, Betriebsübernahme (inner- oder außerfamiliär), Flächen- und Kapitalzugang sowie der Sicherung angemessener Einkommen und Diversifizierung landwirtschaftlicher Betriebe.
Förderfähige Ausgaben
- Investitionen
- Betriebsmittel und Pacht
- Personalaufwand
- Versicherungen
- Tilgungs- und Zinskosten
Antragsberechtigt
- Existenzgründer/innen
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Altersgrenze von höchstens 40 Jahren zum Zeitpunkt der Erstbeantragung
- Erstmalige Niederlassung in einem landwirtschaftlichen Betrieb nachweisbar und Antragstellung innerhalb von 36 Monaten nach Niederlassung
- Nachweis der beruflichen Fähigkeiten im Agrarbereich (Ausbildung, Studium oder ≥2 Jahre Berufspraxis)
- Vorlage eines formgebundenen Betriebsentwicklungskonzepts für mindestens drei Jahre (ab 01.01.2023) mit Ausgangssituation, Zwischen- und Endzielen, Maßnahmen und Zielsituation
- Durchschnittliche positive Einkünfte der letzten drei Steuerbescheide ≤110.000 € (ledig) bzw. ≤150.000 € (verheiratet)
- Mehr anzeigen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular über IAP
- Betriebsentwicklungskonzept
- Nachweis der agrarischen Ausbildung oder Berufspraxis
- Steuerbescheide der letzten Jahre
- Nachweis der Erstniederlassung
- Projektauswahlkriterien (PAK)
Bewertungskriterien
- Projektauswahlkriterien (mindestens 5 Punkte)
Beschreibung
Die Niederlassungsbeihilfe für Junglandwirt:innen in Berlin und Brandenburg bietet Existenzgründer:innen und jungen Unternehmen im Bereich Landwirtschaft & Ländliche Entwicklung eine Pauschalförderung von insgesamt 75.000 €, ausgezahlt in drei gleich großen Tranchen zu je 25.000 €. Als kontinuierlich verfügbare Zuschussmaßnahme bis zum 31. Dezember 2027 zielt sie darauf ab, die Erstniederlassung oder Betriebsübernahme (inner- wie außerfamiliär) zu unterstützen, den Zugang zu Flächen und Kapital zu erleichtern sowie eine nachhaltige Entwicklung und Diversifizierung landwirtschaftlicher Betriebe in ländlichen Regionen zu fördern. Durch die Förderung werden angemessene Einkommenschancen gesichert und die Attraktivität der landwirtschaftlichen Selbstständigkeit in der Region gestärkt.
Teilnahmeberechtigt sind Junglandwirt:innen bis 40 Jahre, die innerhalb von 36 Monaten nach Erstniederlassung eine selbständige landwirtschaftliche Tätigkeit aufnehmen und ein formgebundenes Betriebsentwicklungskonzept für mindestens drei Jahre vorlegen. Weitere Voraussetzungen umfassen eine agrarische Ausbildung oder mindestens zwei Jahre Berufspraxis, die Einhaltung der KMU-Definition und geplante Betriebsausgaben von mindestens 75.000 € innerhalb der ersten drei Geschäftsjahre. Förderfähige Ausgaben decken Investitionen, Betriebsmittel, Personalaufwand, Versicherungen sowie Tilgungs- und Zinskosten ab. Die Antragstellung erfolgt jederzeit über das digitale Antragsportal IAP beim Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung. Erforderliche Unterlagen sind das ausgefüllte Antragsformular, Betriebsentwicklungskonzept, Nachweise zur Ausbildung/Berufspraxis, Steuerbescheide, Nachweis der Erstniederlassung sowie die Projektauswahlkriterien. Eine Mindestpunktzahl von fünf Punkten garantiert die Berücksichtigung im Auswahlverfahren.
Bereit, deine Förderung zu sichern?
Registriere dich jetzt und lass dich von unserer KI durch den Antragsprozess begleiten – von der Eignungsprüfung bis zum fertigen Antrag.