Niederschwellige Jugendberatungsstellen
Spezielle Beratungs- und Therapieangebote für Jugendliche in niederschwelligen Einrichtungen in Niederösterreich. Eignung nach §26 NÖ KJHG erforderlich. Gültig seit 10.12.2013, Anträge jederzeit möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung spezieller Beratungs- und Therapieangebote für Jugendliche in niederschwelligen Einrichtungen, die auf den regionalen Bedarf ausgerichtet sind und eine eigenständige Infrastruktur sowie qualifiziertes Fachpersonal vorhalten.
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Eignungsfeststellung nach §26 NÖ Kinder- und Jugendhilfegesetz (NÖ KJHG)
- Tätigkeit im Rahmen der sozialen Dienste der freien Jugendwohlfahrt
- Beachtung der Richtlinien zur pauschalen Förderung von sozialen Diensten der freien Jugendwohlfahrt (Beschluss vom 20.12.2005)
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Formblatt für Förderungsansuchen
- Aktueller Vereinsregister- oder Handelsregisterauszug oder sonstige Bescheinigung zur Berechtigung
- Unterlagen für Verwendungsnachweis (Bericht und Formblatt)
Beschreibung
Im Rahmen der niederschwelligen Jugendberatungsstellen in Niederösterreich werden speziell auf regionale Bedarfe ausgerichtete Beratungs- und Therapieangebote unterstützt, die Jugendlichen eine psychosoziale Einzelberatung oder therapeutische Begleitung ermöglichen. Voraussetzung ist eine Eignungsfeststellung gemäß § 26 NÖ Kinder- und Jugendhilfegesetz sowie die Tätigkeit im Rahmen der sozialen Dienste der freien Jugendwohlfahrt. Träger:innen müssen eine eigenständige Infrastruktur bereitstellen und qualifiziertes Fachpersonal einsetzen, das unabhängig von Jugendtreffs und außerschulischen Aktivitäten fachlich fundierte Hilfestellungen leistet. Die Förderung richtet sich ausschließlich an gemeinnützige Organisationen, die in ihren niederschwelligen Einrichtungen ein niederschwelliges, niedrigschwelliges Angebot mit Schwerpunkt auf Einzel- und Gruppengespräche anbieten können.
Als pauschaler Zuschuss ermöglicht diese Finanzierungsform eine flexible Mittelverwendung, wobei die Höhe der Zuwendung von den verfügbaren Landesmitteln abhängt. Anträge können jederzeit – ohne befristetes Ende – beim Amt der Niederösterreichischen Landesregierung, Abteilung Finanzen, F1, eingereicht werden. Erforderliche Unterlagen umfassen das offizielle Formblatt für Förderansuchen, einen aktuellen Vereins- oder Handelsregisterauszug zur Berechtigung der Antragstellung sowie Dokumente für den Verwendungsnachweis (Bericht und Formular). Seit ihrem Inkrafttreten im Dezember 2013 trägt die Förderung nachhaltig dazu bei, Kindern und Jugendlichen in herausfordernden Lebenssituationen niedrigschwellige, professionell begleitete Angebote zu bieten, ihre psychosoziale Resilienz zu stärken und ihnen Perspektiven für eine gesunde Entwicklung zu eröffnen.
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