Niedrigschwelliges Innovationsförderprogramm für KMU und Handwerk (nIFP)
Zuschussförderung für kleine und mittlere Unternehmen sowie Handwerksbetriebe in Niedersachsen zur Unterstützung experimenteller Innovationsvorhaben. Anträge können jederzeit über das NBank-Kundenportal gestellt werden.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von anwendungsnahen Forschungs- und Entwicklungsarbeiten in KMU und Handwerksbetrieben zur Entwicklung oder Verbesserung neuer vermarktbarer Produkte, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen sowie zur Umsetzung von Prozess- und Organisationsinnovationen.
Förderfähige Ausgaben
- Personalausgaben
- Fremdleistungen
- Sachausgaben
- Investitionsausgaben
Nicht förderfähige Ausgaben
- Routineänderungen laufender Prozesse
- Bereits begonnene Vorhaben
- Vorhaben von Nicht-KMU
- Förderung aus anderen EFRE-Programmen
- Prozessinnovationen unter 200.000 € Gesamtausgaben
Antragsberechtigt
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Sitz oder Betriebsstätte in Niedersachsen
- KMU-Definition der EU erfüllen
- Eintrag im Handelsregister oder Handwerksordnung
- Projekt geht über Stand der Technik hinaus
- RIS3-Stärkefeld zugehörig
- Mehr anzeigen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Projektbeschreibung
- Finanzierungsplan
- De-minimis-Erklärung
- Erklärung Unternehmen in Schwierigkeiten
- Nachweis Qualitätskriterien (Scoring)
Bewertungskriterien
- Qualitätskriterien nach Scoring-Modell
Beschreibung
Das Niedrigschwellige Innovationsförderprogramm für KMU und Handwerk (nIFP) in Niedersachsen unterstützt kleine und mittlere Unternehmen sowie Handwerksbetriebe bei anwendungsnahen Forschungs- und Entwicklungsprojekten. Ziel ist die Entwicklung oder Verbesserung neuer, marktfähiger Produkte, Produktionsverfahren und Dienstleistungen sowie die Umsetzung von Prozess- und Organisationsinnovationen. Gefördert werden experimentelle Vorhaben, die den unternehmensbezogenen Stand der Technik übersteigen. Die nicht rückzahlbare Zuschussförderung deckt bis zu 35 % der zuwendungsfähigen Ausgaben ab, in ausgewiesenen Übergangsregionen sogar bis zu 45 %, und ist auf eine Fördersumme von maximal 100.000 Euro begrenzt. Antragsberechtigt sind Unternehmen mit Eintrag im Handelsregister oder gemäß Handwerksordnung, die ihren Sitz oder eine Betriebsstätte in Niedersachsen unterhalten und die EU-KMU-Definition erfüllen. Die Auswahl erfolgt nach einem transparenten Scoring-Modell, das Qualität und Innovationsgehalt bewertet.
Für eine Antragsstellung müssen Antragsteller:innen eine detaillierte Projektbeschreibung, einen Finanzierungsplan, eine De-minimis-Erklärung, eine Erklärung zum Status „Unternehmen in Schwierigkeiten“ sowie den Nachweis der Qualitätskriterien einreichen. Das gesamte Vorhaben muss finanziell abgesichert sein und in eines der Stärkefelder der niedersächsischen RIS3-Strategie fallen, beispielsweise Mobilität, Lebenswissenschaften oder Digitale Wirtschaft. Ausgaben für Personal, Fremdleistungen, Sachmittel und Investitionen sind förderfähig, während Routineänderungen laufender Prozesse, bereits begonnene Vorhaben oder Projekte von Nicht-KMU ausgeschlossen bleiben. Die Antragstellung erfolgt jederzeit elektronisch über das NBank-Kundenportal, unmittelbar vor Projektbeginn. Durch die Förderung des nIFP werden Innovationskraft, Wettbewerbsfähigkeit und regionale Wertschöpfung nachhaltig gestärkt.
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