Zuschuss

„Nix wie raus“ – Rollstuhlparcours-Förderung der Manfred-Sauer-Stiftung

Unter dem Projektnamen „Nix wie raus“ unterstützt die Manfred-Sauer-Stiftung Kliniken und gemeinnützige Querschnitt-Zentren bei der Finanzierung und Planung von an die Topografie angepassten Rollstuhlparcours, um Mobilität und Teilhabe von Menschen im Rollstuhl zu stärken.

Infrastruktur Gesundheit

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Deutschland (bundesweit)
Förderquote: 100%
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Förderung von Übungsparcours für Menschen im Rollstuhl in Kliniken und Querschnitt-Zentren, um Mobilität, Selbstständigkeit und Teilhabe im Alltag zu verbessern.

Förderfähige Ausgaben

  • Planungskosten
  • Baumaßnahmen
  • Materialkosten

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Betriebskosten
  • Wartungskosten

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Kliniken oder Querschnitt-Zentren
  • Nachweis der Gemeinnützigkeit
  • Keine bestehende Rollstuhlparcours-Anlage

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Projektbeschreibung
  2. Kostenvoranschlag
  3. Nachweis der Gemeinnützigkeit

Bewertungskriterien

  • Verbesserung der Mobilität
  • Anpassung an lokale Gegebenheiten
  • Bedarf des Querschnitt-Zentrums

Beschreibung

Die Manfred-Sauer-Stiftung ermöglicht mit ihrem Förderprogramm „Nix wie raus“ gemeinnützigen Kliniken und Querschnitt-Zentren in ganz Deutschland die Einrichtung von Übungs-Rollstuhlparcours, die passgenau an die jeweilige Topografie angepasst sind. Ziel ist es, die Mobilität sowie Selbstständigkeit von Menschen mit Querschnittlähmung oder anderen Mobilitätseinschränkungen im Rollstuhl nachhaltig zu stärken. Von der ersten Planung über Baumaßnahmen bis hin zur Beschaffung von Materialien deckt das Förderwerk alle anfallenden Projektkosten zu 100 % ab und trägt damit aktiv zur Verbesserung von Teilhabe und Lebensqualität im Alltag bei. Die rollstuhlgerechten Strecken können drinnen oder draußen realisiert werden, um Patient:innen neben der therapeutischen Behandlung vielfältige Übungsmöglichkeiten zu bieten.

Antragsberechtigt sind ausschließlich gemeinnützige Kliniken und spezialisierte Querschnitt-Zentren, die bislang noch über keine Übungsparcours-Anlage verfügen und die Gemeinnützigkeit nachweisen. Neben einer überzeugenden Projektbeschreibung und einem detaillierten Kostenvoranschlag ist die prüffähige Darstellung des regionalen Bedarfs ausschlaggebend für die positive Begutachtung. Bewertet werden insbesondere die geplante Verbesserung der Mobilität, die Passgenauigkeit an lokale Gegebenheiten sowie der konkrete Nutzennachweis für die jeweiligen Einrichtungen. Eine kontinuierliche Antragstellung ist jederzeit möglich, wodurch Einrichtungen flexibel auf Förderchancen reagieren können. Das Programm richtet sich an alle gemeinnützigen Einrichtungen, die ihre Therapie- und Übungsangebote gezielt erweitern und damit die Teilhabe von Rollstuhlnutzer:innen im Alltag nachhaltig verbessern möchten.

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