Zuschuss

NÖ Agrarische Operationen, landschaftsgestaltende Maßnahmen

Zuschüsse für Grundaufbringung sowie Errichtung und Erhaltung landschaftsgestaltender Maßnahmen im Rahmen von Zusammenlegungs- und Flurbereinigungsverfahren in Niederösterreich. Anträge laufend möglich.

Umwelt-/Naturschutz

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01.2018
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Niederösterreich
Förderquote: bis 100%

Förderziel

Förderungsausgaben in Form von Zuschüssen für Grundaufbringung und die Kosten für die Errichtung und Erhaltung von landschaftsgestaltenden Maßnahmen (z.B. Hecken- und Gehölzverpflanzungen, Trocken- und Feuchtbiotope, Vernetzungsstreifen) im Rahmen von Zusammenlegungs- und Flurbereinigungsverfahren bzw. Teilungs- und Regelungsverfahren für Agrargemeinschaften.

Förderfähige Ausgaben

  • Kosten für Grundaufbringung
  • Errichtung landschaftsgestaltender Maßnahmen
  • Erhaltung landschaftsgestaltender Maßnahmen
  • Arbeitsleistungen
  • Investitionen und Sachaufwand

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen
  • Sonstige

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Maßnahmen sind im Rahmen von Zusammenlegungs-, Flurbereinigungs- oder Teilungs- und Regelungsverfahren durchzuführen
  • Es darf keine andere Förderung aus Bundes- oder Landesmitteln für dasselbe Vorhaben bestehen

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Ausgefülltes Antragsformular der NÖ Agrarbezirksbehörde
  2. Verpflichtungserklärung gemäß Richtlinie
  3. Sachverständigengutachten (bei Bodenwertermittlung)
  4. Rechnungsbelege oder Verwendungsnachweise

Beschreibung

Die beschriebene Förderung bietet Zuschüsse für die Grundaufbringung sowie die Errichtung und Erhaltung landschaftsgestaltender Maßnahmen im Rahmen von Zusammenlegungs-, Flurbereinigungs- und Teilungs- bzw. Regelungsverfahren in Niederösterreich. Gefördert werden beispielsweise Hecken- und Gehölzverpflanzungen, die Anlage von Trocken- und Feuchtbiotopen sowie Vernetzungsstreifen zur Stärkung des Biotopverbunds. Ziel ist die nachhaltige Aufwertung der Kulturlandschaft unter Berücksichtigung ökologischer Erfordernisse und eines umweltgerechten Bodenmanagements. Die Maßnahmen werden mit bis zu 100 % der anrechenbaren Kosten unterstützt, wobei Arbeitsleistungen, Investitionen und Sachaufwand in die Förderberechnung einfließen. Fördermittel stehen fortlaufend zur Verfügung; der Beginn der aktuellen Richtlinie datiert auf den 1. Jänner 2018, eine zeitliche Begrenzung der Antragsmöglichkeit besteht nicht.

Förderberechtigt sind landwirtschaftliche Gemeinschaften wie Zusammenlegungs-, Flurbereinigungs- und Erhaltungsgemeinschaften sowie Agrargemeinschaften; in Verfahren ohne Gemeinschaft können auch einzelne Grundeigentümer:innen Anträge stellen. Voraussetzungen sind die Durchführung der Maßnahmen im Rahmen der genannten Verfahren und das Fehlen anderer Bundes- oder Landesförderungen für dasselbe Vorhaben. Zur Antragstellung sind das ausgefüllte Formular der NÖ Agrarbezirksbehörde, eine Verpflichtungserklärung, gegebenenfalls ein Sachverständigengutachten zur Bodenwertermittlung sowie Rechnungsbelege oder Verwendungsnachweise einzureichen. Die Abwicklung obliegt der NÖ Agrarbezirksbehörde, Fachabteilung Landentwicklung, die eine fachliche Begutachtung, Bewilligung und Auszahlung übernimmt und eine effiziente Realisierung der ökologischen Projekte gewährleistet.

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