Zuschuss

NÖ Anschlussförderung KLAR!

Einmalige Anschlussförderung des Landes Niederösterreich im Rahmen des KLAR!-Programms des Klima- und Energiefonds mit € 1.000,-- je niederösterreichischer Gemeinde in der Weiterführungsphase. Gültig ab 01.07.2021, unbegrenzt.

Klimaschutz Umwelt-/Naturschutz

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.07.2021
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Niederösterreich
Fördersumme: € 1.000,-- einmalig pro Gemeinde

Förderziel

Unterstützung der Trägerorganisationen der niederösterreichischen Klimawandelanpassungsmodellregionen in der Weiterführungsphase durch Bereitstellung von € 1.000,-- je Gemeinde, um weitere Teilnahme am Programm zu motivieren und kooperative Lösungen vor Ort zu entwickeln.

Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Zugehörigkeit zum KLAR! Programm Weiterführungsphase
  • Nennung des Landes Niederösterreich als Fördergeber auf der Internetplattform der KLAR! Region
  • Verwendung des Logos des Landes Niederösterreich
  • Einreichung eines vollständig ausgefüllten Förderantrages
  • Vorlage eines Jahresberichtes bis spätestens 31. Oktober des jeweiligen Jahres

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Vollständig ausgefüllter Förderantrag

Beschreibung

Die NÖ Anschlussförderung KLAR! unterstützt öffentliche Trägerorganisation:innen der niederösterreichischen Klimawandelanpassungsmodellregionen in der Weiterführungsphase mit einer einmaligen Zuwendung von € 1.000 pro Gemeinde. Ziel dieser Anschlussförderung des Landes Niederösterreich im Rahmen des KLAR!-Programms des Klima- und Energiefonds ist es, nach der Konzept- und Umsetzungsphase die Beteiligung an regionalen Klimaschutz- und Umweltmaßnahmen weiter zu festigen und kooperative Lösungsansätze vor Ort zu fördern. Als thematische Schwerpunkte gelten Klimaschutz, Umwelt-/Naturschutz sowie Energieeffizienz, wobei das Programm aufgrund seiner fortlaufenden Fördermöglichkeiten jederzeit Anträge entgegennimmt. Öffentliche Einrichtungen, insbesondere Gemeinden, profitieren von diesem Zuschuss, der gezielt die Motivation steigern und lokale Anpassungsstrategien an den Klimawandel vorantreiben soll.

Für eine Förderung ist die Zugehörigkeit zur Weiterführungsphase des KLAR!-Programms erforderlich. Weiters müssen die Fördergeberin, das Land Niederösterreich, auf der Internetplattform der jeweiligen Modellregion genannt und das Logo des Landes verwendet werden. Voraussetzung für den Zuschuss sind die Einreichung eines vollständig ausgefüllten Förderantrages sowie die Vorlage eines Jahresberichtes bis spätestens 31. Oktober des jeweiligen Jahres. Die Antragstellung kann ohne Frist jederzeit begonnen werden. Mit dieser Förderung setzt das Land Niederösterreich ein klares Signal für langfristige Klimaanpassung und stärkt die Zusammenarbeit in regionalen Netzwerken, um nachhaltige Maßnahmen in den Gemeinden kontinuierlich weiterzuentwickeln.

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