NÖ Anti-Atom-Aktivitäten
Förderung von Projekten und Studien, die die Anti-Atom-Politik des Landes Niederösterreich unterstützen. Anträge müssen vor Projektbeginn eingereicht werden.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Projekten und Studien zur Unterstützung der Anti-Atom-Politik des Landes Niederösterreich, insbesondere im Zusammenhang mit grenznahen Atomanlagen, Kernkraftwerken und Lagern für radioaktive Abfälle sowie Kooperations- und Informationsprojekten mit den Nachbarländern.
Nicht förderfähige Ausgaben
- Umsatzsteuer
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Existenzgründer/innen
- Unternehmen
- Genossenschaften
- Stiftungen
- Öffentliche Einrichtungen
- Gemeinnützige Organisationen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
Zuwendungsvoraussetzungen
- Durchführbarkeit des Vorhabens durch personelle, finanzielle und sachliche Voraussetzungen
- Einhaltung der Bedingungen der Verpflichtungserklärung
- Einreichung des Förderansuchens vor Projektbeginn
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Formloses schriftliches Ansuchen mit Angaben zur Antragstellerin bzw. zum Antragsteller und Bankdaten
- Beschreibung des Vorhabens (Projekttitel, Kurzbeschreibung, Zielsetzung, Laufzeit, Kooperationspartner)
- Kostenberechnungen ggf. mit Kostenvoranschlägen
- Gesamtkostenaufstellung inkl. Eigenleistungen
- Finanzierungsplan
- Erklärung zu bereits beantragten oder erhaltenen öffentlichen Zuwendungen
- Angaben zur Vorsteuerabzugsberechtigung
- Nachweis behördlicher Bewilligungen (falls erforderlich)
- Zeitplan
- Bei juristischen Personen: Nachweis über Rechtsform und Vertretungsbefugnis
- Bei Förderhöhe über 10.000 €: aktueller Jahresabschluss oder Vermögensnachweise
Beschreibung
Im Rahmen der im Bundesland Niederösterreich verankerten Anti-Atom-Aktivitäten werden Projekte und Studien unterstützt, die die Anti-Atom-Politik stärken und unter anderem grenznahe Atomanlagen, Kernkraftwerke sowie Lager für radioaktive Abfälle thematisieren. Förderberechtigt sind sowohl natürliche als auch juristische Antragstellende – von Privatpersonen und Existenzgründer:innen über Unternehmen, Genossenschaften, Stiftungen und öffentliche Einrichtungen bis hin zu gemeinnützigen Organisationen, Interessenverbänden und sonstigen Vereinen. Vorrang erhalten Vorhaben in den Bereichen Umwelt- und Naturschutz, Forschung & Innovation sowie Energieeffizienz & Klimaschutz. Als Zuschuss konzipiert, ermöglicht die fortlaufende Fördermöglichkeit eine flexible Planung und Durchführung von Einzel- oder Kooperationsprojekten, einschließlich grenzüberschreitender Informationsinitiativen mit den Nachbarländern.
Voraussetzung für eine positive Förderentscheidung ist die fristgerechte Einreichung des formlosen schriftlichen Ansuchens vor Projektbeginn sowie der Nachweis personeller, finanzieller und sachlicher Kapazitäten und die Unterzeichnung einer Verpflichtungserklärung. Die Antragstellung ist gebührenfrei; Ausgaben für Umsatzsteuer sind ausgeschlossen. Dem Antrag sind eine Projektbeschreibung mit Zielsetzung und Zeitplan, detaillierte Kostenberechnungen mit Kostenvoranschlägen, eine Gesamtkostenaufstellung inklusive Eigenleistungen und ein Finanzierungsplan beizulegen. Weiterhin sind Erklärungen zu bereits beantragten oder erhaltenen öffentlichen Zuwendungen, Angaben zur Vorsteuerabzugsberechtigung sowie gegebenenfalls behördliche Bewilligungen vorzulegen. Juristische Antragstellende fügen Nachweise über Rechtsform und Vertretungsbefugnis bei; bei Förderbeträgen über 10.000 Euro ist ein aktueller Jahresabschluss oder Vermögensnachweis erforderlich. Nach positiver Prüfung erfolgt die Auszahlung in Abhängigkeit vom Projektfortschritt, wobei Beträge bis 5.000 Euro nach endgültigem Nachweis der widmungsgemäßen Mittelverwendung überwiesen werden. Die zweckentsprechende Verwendung ist durch Sachberichte sowie Originalbelege zu belegen; stichprobenartige Vor-Ort-Kontrollen durch die Förderstelle oder den NÖ Landesrechnungshof sind möglich. Das Förderprogramm ist seit 01.09.2017 unbefristet verfügbar.
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