Zuschuss

NÖ Betriebssportverein

Förderung der Mitgliedsbeiträge und zweckgebundenen Beiträge für niederösterreichische Betriebssportvereine. Anträge jederzeit möglich.

Sport

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01.2017
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Niederösterreich
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Das Land Niederösterreich leistet im Rahmen des NÖ Sportgesetzes Mitgliedsbeiträge sowie zweckgebundene finanzielle Zuwendungen an niederösterreichische Betriebssportorganisationen, um deren Liquidität und Sportbetrieb zu sichern.

Förderfähige Ausgaben

  • Mitgliedsbeiträge
  • Zweckgebundene Beiträge

Antragsberechtigt

  • Interessenverbände und sonstige Vereine

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Vertragliche Mitgliedschaft einer niederösterreichischen Betriebssportorganisation mit dem Land Niederösterreich im Sinne des NÖ Sportgesetzes
  • Abschluss von zweckgebundenen Vereinbarungen mit dem Land Niederösterreich

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Schriftliche, formlose Antragstellung betreffend Auszahlung eines Mitgliedsbeitrages bzw. zweckgebundenen Beitrages
  2. Dokumentation der erfolgten Leistungen und finanziellen Gebarungen (Rechnungsabschluss) der Sportorganisation
  3. Darstellung der geplanten Leistungen und finanziellen Wirkungen (Planungsrechnung) der Sportorganisation

Beschreibung

Im Bundesland Niederösterreich unterstützt das Land die Liquidität und den Sportbetrieb von Betriebssportorganisationen durch eine direkte Zuschussförderung im Sinne des NÖ Sportgesetzes. Gefördert werden insbesondere Mitgliedsbeiträge sowie zweckgebundene Beiträge, die auf vertraglichen Vereinbarungen mit dem Land Niederösterreich basieren. Antragsberechtigt sind alle gemeinnützigen niederösterreichischen Betriebssportvereine, die über eine formale Mitgliedschaft oder spezielle Zielvereinbarungen mit dem Land verfügen. Ziel dieser Förderung ist es, die laufenden Kosten im Vereinskosmos abzudecken und einen reibungslosen Trainings- und Wettkampfbetrieb zu gewährleisten.

Die Antragstellung erfolgt formlos und kann jederzeit schriftlich bei der Abteilung Sport im Amt der Niederösterreichischen Landesregierung eingereicht werden. Als Nachweise sind eine Dokumentation über bereits erbrachte Leistungen mit Rechnungsabschluss sowie eine Planungsrechnung für die kommenden Perioden beizulegen. Es wird empfohlen, sämtliche finanziellen Gebarungen transparent darzustellen, um eine zügige Bearbeitung zu ermöglichen. Durch die unbefristete Antragsfrist bleiben Sportorganisationen flexibel und können ihre Beiträge bei Bedarf regelmäßig neu beantragen. Diese kontinuierliche Förderung stärkt das Engagement der Vereine und trägt zur nachhaltigen Entwicklung des Betriebssports in Niederösterreich bei.

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