Zuschuss

NÖ Bildungsförderung NEU

NÖ Bildungsförderung NEU unterstützt Berufstätige in Niederösterreich bei berufsbezogenen Weiterbildungen mit bis zu 90 % Förderquote, maximal 3.000 € pro Person. Anträge können 13 Wochen vor bis 1 Tag nach Kursbeginn gestellt werden.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.03.2020
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Niederösterreich
Fördersumme: bis zu 3.000 € pro Person
Förderquote: 80% - 90%

Förderziel

Ziel der NÖ Bildungsförderung ist, die berufliche Qualifikation von Arbeitskräften zu erhöhen, um die Beschäftigungschancen nachhaltig zu sichern sowie den qualitativen Arbeitskräftebedarf der Betriebe sicherzustellen und eine Arbeitsplatzsicherung zu gewährleisten. Das Land Niederösterreich leistet an Personen, die an beruflichen Bildungsmaßnahmen teilnehmen, einen Beitrag zur Finanzierung von Bildungskosten.

Förderfähige Ausgaben

  • Kurskosten
  • Prüfungsgebühren
  • Nostrifizierung beruflicher Abschlüsse

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Anmelde- und Einschreibegebühren
  • Reise-, Nächtigungs- und Verpflegungskosten
  • Literaturkosten
  • Kurskosten unter € 75

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen
  • Unternehmen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • maximal Pflichtschulabschluss
  • Hauptwohnsitz seit mindestens 6 Monaten in Niederösterreich
  • Bildungsberatung und Bildungsplan
  • Bildungsmaßnahme bei zertifiziertem bzw. anerkanntem Bildungsträger
  • mindestens 75%ige Anwesenheit oder positiver Abschluss
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Online-Antrag
  2. Bildungsplan
  3. ESF-Stammdatenblatt
  4. Dienstgeberbestätigung oder Beschäftigungsnachweis

Beschreibung

NÖ Bildungsförderung NEU ermöglicht berufstätigen Niederösterreicher:innen eine flexible Teilfinanzierung berufsbezogener Weiterbildungen und Qualifizierungsmaßnahmen. Mit einer Förderquote von 80 % bis 90 % – maximal € 3.000 pro Person innerhalb von drei Jahren – unterstützt das Land Niederösterreich gezielt Personen ohne formalen Berufsabschluss, Beschäftigte mit Pflichtschulabschluss, Selbstständige, Eltern in Karenz sowie öffentlich Bedienstete in handwerklichen Verwendungen. Ziel ist die nachhaltige Sicherung der Beschäftigungschancen, die Stärkung der beruflichen Qualifikation und die Bereitstellung qualifizierter Fachkräfte für heimische Betriebe. Die Förderungen werden als Zuschuss direkt mit der Bildungseinrichtung abgerechnet, eine Vorfinanzierung entfällt. Anträge können frühestens 13 Wochen vor bis spätestens einen Tag nach Kursbeginn gestellt werden und sind solange möglich, wie Mittel vorhanden sind.

Voraussetzung ist ein mindestens sechsmonatiger Hauptwohnsitz in Niederösterreich und Deutschkenntnisse auf Niveau B1. Die Bildungsmaßnahme muss bei einem zertifizierten oder anerkannten Bildungsträger absolviert und mit einer prüfungsbasierten Qualifikation abgeschlossen werden (mindestens 75 % Anwesenheit oder positiver Abschluss). Ein verpflichtender Bildungsplan bei anbieterneutraler Bildungsberatung, ein online gestellter Antrag, ein ESF-Stammdatenblatt sowie eine Bestätigung des Dienstgebers oder ein Beschäftigungsnachweis bilden die Basisunterlagen. Die Antragsteller:innen erklären sich zur Teilnahme an einem ESF-kofinanzierten Projekt bereit. Nach positivem Kursabschluss erfolgt die Auszahlung des Zuschusses in zwei Teilbeträgen. Interessierte können über den von der Landesregierung bereitgestellten Online-Antrag Details einsehen und die erforderlichen Formulare abrufen.

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