NÖ Fischerei- und Forschungsförderung, NÖ LFV
Projektförderung zur Erhaltung, Sicherung und Wiederherstellung gewässertypischer und artenreicher Wassertierbestände in Niederösterreich. Anträge jederzeit möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Projekten zur Erhaltung, Sicherung und Wiederherstellung eines gewässertypischen und artenreichen Bestandes an Wassertieren sowie zur Sicherung der Artenvielfalt, Überwachung des Erhaltungszustandes und Erhaltung natürlicher Lebensräume der Fischarten in Niederösterreich.
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Sitz oder Tätigkeit in Niederösterreich
- Projekt zur Erhaltung, Sicherung oder Wiederherstellung gewässertypischer Wassertierbestände
- Nachweis der Verwendung der Fördermittel gemäß Förderrichtlinien
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Förderantrag gemäß Förderrichtlinien
- Projektbeschreibung
- Kosten- und Finanzierungsplan
Bewertungskriterien
- Wirtschaftlichkeit
- Zweckmäßigkeit
- Artenschutzrelevanz
Beschreibung
Der Zuschuss des NÖ Landesfischereiverbandes unterstützt Projekte zur Erhaltung, Sicherung und Wiederherstellung gewässertypischer und artenreicher Bestände an Wassertieren in Niederösterreich. Gemeinnützige Organisationen sowie öffentliche Einrichtungen können jederzeit Förderanträge einreichen und profitieren von einer kontinuierlichen Projektförderung im Bereich Umwelt- und Naturschutz, Forschung & Innovation sowie Energieeffizienz & Klimaschutz. Ziel ist die nachhaltige Stärkung der Artenvielfalt in heimischen Gewässern durch Maßnahmen zur Überwachung des Erhaltungszustandes, Renaturierung natürlicher Lebensräume und Förderung innovativer Forschungsvorhaben. Der Verband setzt bei der Mittelvergabe auf die Prinzipien der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit und nutzt die Einnahmen aus der Fischer- und Fischergastkartenabgabe ausschließlich zur Unterstützung von Fischerei, Gewässerschutz und wissenschaftlichen Untersuchungen.
Förderberechtigt sind Projektträger:innen wie Fischereirevierverbände, Vereine und Forschungseinrichtungen mit Sitz oder Tätigkeit in Niederösterreich. Voraussetzung für eine Bewilligung ist ein detaillierter Förderantrag gemäß Förderrichtlinien, eine aussagekräftige Projektbeschreibung sowie ein Kosten- und Finanzierungsplan. Die Begutachtung erfolgt auf Basis von Wirtschaftlichkeit, Zweckmäßigkeit und Artenschutzrelevanz. Durch die Zuwendung sollen freiwillige Maßnahmen initiiert werden, die ohne finanzielle Unterstützung nicht realisiert würden. Eine gesetzliche Anspruchsgrundlage besteht nicht; jede Antragstellung löst keine Gebührenpflicht aus. Weitere Informationen zu Antragsunterlagen und Fördermodalitäten sind in den Förderrichtlinien des NÖ Landesfischereiverbandes zusammengefasst.
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