NÖ Förderung zum Ausbau der Elementarpädagogik
Förderung zum Ausbau des institutionellen Kinderbetreuungsangebots in Niederösterreich mit Investitions- und Personalkostenzuschüssen. Antragsmöglichkeit laufend bis 15.12.2027.
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Förderkriterien
Förderziel
Ausbau des institutionellen Kinderbetreuungsangebots für unter Dreijährige in Niederösterreich im Rahmen der Vereinbarung gemäß Artikel 15a BV-G über die Elementarpädagogik, u.a. durch Investitionskostenzuschüsse für neue Tagesbetreuungseinrichtungen, Kosten für Barrierefreiheit, Personalkostenzuschüsse für neu geschaffene Plätze sowie Förderung von Tageseltern.
Förderfähige Ausgaben
- Investitionskosten (Errichtung, Barrierefreiheit, Qualitätsverbesserung)
- Personalkosten
- Ausbildungskosten für Tageseltern
- Lohnkosten und Administrativaufwand
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
- Gemeinnützige Organisationen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Positive Bedarfsfeststellung im Sinne des NÖ Kinderbetreuungsgesetzes
- Bewilligungsbescheid für Betrieb einer institutionellen Kinderbetreuungseinrichtung
- Neu geschaffene Plätze müssen mindestens fünf Jahre bestehen bleiben
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular
- Projektbeschreibung
- Aufstellung der Ausgaben, beantragter Förderungen und Eigenleistungen
- Kostenvoranschläge bzw. Rechnungen
- Bewilligungsbescheid der Behörde
- Positive Bedarfsfeststellung und Förderzusage der Standortgemeinde
Beschreibung
Das Förderprogramm des Landes Niederösterreich zielt auf den flächendeckenden Ausbau institutioneller Betreuungsangebote für Kinder unter drei Jahren im Rahmen der Vereinbarung gemäß Artikel 15a BV-G über die Elementarpädagogik ab. Öffentliche Einrichtungen, gemeinnützige Organisationen, Interessenverbände, Vereine sowie Privatpersonen können Investitions- und Personalkostenzuschüsse beantragen, um neue Tagesbetreuungseinrichtungen zu errichten, bestehende Angebote barrierefrei zu gestalten und Tageselternstrukturen auszubauen. Voraussetzung ist eine positive Bedarfsfeststellung nach dem NÖ Kinderbetreuungsgesetz sowie ein gültiger Bewilligungsbescheid für den Betrieb der Einrichtung. Neu geschaffene Plätze müssen mindestens fünf Jahre bestehen bleiben, um die nachhaltige Verfügbarkeit der geförderten Betreuungsplätze zu gewährleisten.
Gefördert werden Investitionskosten zur Errichtung und Qualitätsverbesserung von Tagesbetreuungseinrichtungen, Zuschüsse zur Erreichung VIF-konformer Öffnungszeiten, Personalkosten für Fach- und Hilfskräfte sowie Ausbildungskosten und Lohnkostenzuschüsse für Tageseltern. Pro Betreuungsgruppe können Investitionskostenzuschüsse von bis zu 125.000 € gewährt werden, dazu kommen spezifische Beträge für Barrierefreiheit und Betreuungsschlüsseloptimierung. Anträge sind fortlaufend bis zum 15. Dezember 2027 einzureichen. Für die Antragstellung sind u. a. ein ausgefülltes Antragsformular, eine Projektbeschreibung, Kostenvoranschläge und der positive Bedarfsnachweis der Standortgemeinde notwendig. Die Projektlaufzeit beträgt bis zu 36 Monate. Mit diesem Programm unterstützt das Bundesland Niederösterreich nachhaltig die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und trägt zur Stärkung der Elementarpädagogik im frühkindlichen Bereich bei.
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