Zuschuss

NÖ Fußballakademien

Mitgliedsbeiträge und zweckgebundene Beiträge für Leistungssportorganisationen in der Sportart Fußball in Niederösterreich. Anträge fortlaufend möglich.

Sport

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01.2017
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Niederösterreich

Förderziel

Förderung von Mitgliedsbeiträgen bzw. zweckgewidmeten Beiträgen an im Bundesland Niederösterreich ansässige Leistungssportorganisationen in der Sportart Fußball.

Förderfähige Ausgaben

  • Mitgliedsbeiträge
  • zweckgebundene Beiträge

Antragsberechtigt

  • Interessenverbände und sonstige Vereine

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Sitz in Niederösterreich
  • Leistungssportorganisation in der Sportart Fußball
  • Vertragliche Verpflichtung oder Mitgliedschaft mit dem Land Niederösterreich

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Schriftliche, formlose Antragstellung betreffend Auszahlung eines Mitgliedsbeitrages
  2. Dokumentation erfolgter Leistungen und finanzieller Gebarungen (Rechnungsabschluss)
  3. Darstellung der geplanten Leistungen und finanzielle Planung (Planungsrechnung)

Beschreibung

Die NÖ Fußballakademien fördern im Rahmen eines fortlaufend abrufbaren Zuschusses die Mitgliedsbeiträge sowie zweckgebundene Beiträge an im Bundesland Niederösterreich ansässige Leistungssportorganisationen in der Sportart Fußball. Ziel der Initiative ist die nachhaltige Stärkung des Leistungsfußballs durch finanzielle Entlastung von Vereinen und Verbänden, die vertraglich oder durch Mitgliedschaft mit dem Land Niederösterreich verbunden sind. Die Förderung unterstützt die Liquidität dieser Organisationen, indem sie laufende Kosten für die Betreuung und Ausbildung von Nachwuchs- und Spitzensportler:innen abfedert. Interessierte Vereine können jederzeit einen formlosen Antrag stellen, um Leistungsauswertungen und Finanzpläne einzureichen und so ihre Förderfähigkeit zu begründen.

Zur Antragstellung zählen eine schriftliche, formlose Eingabe zur Auszahlung des Mitglieds- oder zweckgebundenen Beitrags, eine Dokumentation bereits erbrachter Leistungen und finanzieller Gebarungen (Rechnungsabschluss) sowie eine Darstellung der geplanten Aktivitäten und der zugehörigen Finanzplanung (Planungsrechnung). Förderberechtigt sind ausschließlich Leistungssportorganisationen in der Sportart Fußball mit Sitz in Niederösterreich und vertraglicher Verpflichtung oder Mitgliedschaft zum Land Niederösterreich. Die Fördermittel werden direkt vom Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Finanzen, F1, vergeben. Einreichungen sind ab dem 01.01.2017 fortlaufend möglich, wobei die Berücksichtigung der Anträge nach fristgerechter schriftlicher Vorlage erfolgt. Die Maßnahme schafft Transparenz und Verlässlichkeit durch regelmäßige Aktualisierung der Auszahlungssummen und bietet Vereinen Planungssicherheit für sportliche Spitzenleistungen.

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