NÖ Modell zur Förderung der 24-Stunden-Betreuung, Niederösterreich
Förderung der pauschalen Abgeltung der Sozialversicherungsbeiträge für 24-Stunden-Betreuungsverhältnisse in Niederösterreich mit 400 € monatlich für selbständige und 800 € für unselbständige Betreuungskräfte. Anträge sind jederzeit möglich und bis zu drei Monate rückwirkend ab Antragstellung zulässig.
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Förderkriterien
Förderziel
Pauschale Abgeltung der Sozialversicherungsbeiträge der Betreuungspersonen für alle seit 1. Juli 2007 legalen 24-Stunden-Betreuungsverhältnisse im Sinne des Hausbetreuungsgesetzes.
Förderfähige Ausgaben
- Sozialversicherungsbeiträge der Betreuungskräfte
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Österreichische Staatsbürgerschaft oder Gleichstellung (z.B. EWR-Bürger/innen, Daueraufenthalt-EG)
- Bezug von Pflegegeld der Stufe 1 oder 2 und ärztlich bestätigte Demenzerkrankung
- Hauptwohnsitz der pflegebedürftigen Person in Niederösterreich
- Vorliegen eines Betreuungsverhältnisses im Sinne des Hausbetreuungsgesetzes
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Nachweis über den Pflegegeldbezug der betreuten Person
- Ärztliche Bescheinigung des Vorliegens einer Demenzerkrankung
- Bestätigung der Anmeldung der Betreuungskräfte beim Sozialversicherungsträger
- Nachweise über Einkommen und Unterhaltsverpflichtungen der pflegebedürftigen Person
- Gegebenenfalls Nachweis der Erwachsenenvertretung
Beschreibung
Mit dem NÖ Modell zur Förderung der 24-Stunden-Betreuung im Sinne des Hausbetreuungsgesetzes stellt das Land Niederösterreich eine pauschale Abgeltung der Sozialversicherungsbeiträge für legale Betreuungsverhältnisse bereit. Ziel ist es, pflegebedürftigen Personen der Pflegegeldstufen 1 und 2 mit nachgewiesener Demenzerkrankung ein langes, selbstbestimmtes Leben im eigenen Zuhause zu ermöglichen. Gefördert werden bis zu zwei 24-Stunden-Betreuungsverhältnisse pro Haushalt. Das Modell sieht eine monatliche Unterstützung von 400 € für selbständig tätige Betreuungskräfte und 800 € für unselbständig beschäftigte Kräfte vor. Anträge können jederzeit ohne Fristbegrenzung gestellt werden und lassen sich bis zu drei Monate rückwirkend ab Einreichdatum geltend machen, wodurch kurzfristiger Betreuungsbedarf flexibel abgedeckt wird.
Voraussetzung für die Förderzuwendung ist die österreichische Staatsbürgerschaft oder Gleichstellung (zum Beispiel EWR-Bürger:innen oder Personen mit Daueraufenthalt EG), ein Hauptwohnsitz in Niederösterreich sowie der Bezug von Pflegegeld der Stufe 1 oder 2 inklusive ärztlicher Demenzbestätigung. Zudem muss ein Betreuungsverhältnis im Sinne des Hausbetreuungsgesetzes nachgewiesen werden. Abgedeckt werden ausschließlich die Sozialversicherungsbeiträge der Betreuungskräfte. Zur Antragstellung sind Unterlagen wie Pflegegeldbescheid, ärztliche Demenzbescheinigung, Bestätigung der Anmeldung bei der Sozialversicherung, Nachweise zu Einkommen und Unterhaltsverpflichtungen sowie gegebenenfalls Vertretungsnachweise einzureichen. Dank der Gebührenbefreiung gemäß § 72 NÖ Sozialhilfegesetz entstehen keine Verwaltungsabgaben. Das Modell leistet einen Beitrag, pflegende Angehörige zu entlasten und die hochwertige Betreuung in vertrauter Umgebung zu gewährleisten.