Zuschuss

NÖ Schülerbeihilfe

Bedürftige Schülerinnen und Schüler der 1. bis 5. Klasse AHS und der 1. Klasse Kindergartenpädagogik in Niederösterreich erhalten bei gutem Schulerfolg und nachgewiesener sozialer Bedürftigkeit eine finanzielle Unterstützung. Anträge sind laufend möglich.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
21.02.2018
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Niederösterreich

Förderziel

Finanzielle Unterstützung für bedürftige Schülerinnen und Schüler der 1. bis 5. Klasse der allgemeinbildenden höheren Schulen sowie der 1. Klasse Kindergartenpädagogik in Niederösterreich bei entsprechendem Schulerfolg und nachgewiesener Bedürftigkeit.

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Österreichische Staatsbürgerschaft oder EU-Bürger
  • Ordentlicher Wohnsitz in Niederösterreich
  • Nachweis eines guten Schulerfolges (Notendurchschnitt ≤ 2,80 und keine Note 5) und einwandfreies Verhalten
  • Soziale Bedürftigkeit (Familieneinkommen und Familiengröße)

Beschreibung

Mit der NÖ Schülerbeihilfe wird bedürftigen Schüler:innen in Niederösterreich eine finanzielle Unterstützung in Form eines Zuschusses geboten. Gefördert werden Kinder und Jugendliche der 1. bis 5. Klasse der allgemeinbildenden höheren Schulen sowie der 1. Klasse der Kindergartenpädagogik. Voraussetzung ist ein nachgewiesener guter Schulerfolg und soziale Bedürftigkeit; darauf aufbauend soll die Beihilfe einen Beitrag zur Chancengleichheit leisten. Die Auszahlung erfolgt auf Basis gefestigter Richtlinien und stellt eine nachhaltige Entlastung für Familien dar, deren Einkommen und Familiengröße eine besondere Förderung rechtfertigen. Anträge können laufend beim Amt der Niederösterreichischen Landesregierung, Abteilung Finanzen, F1, gestellt werden – eine zeitliche Begrenzung der Frist existiert nicht.

Teilnahmeberechtigt sind österreichische Staatsbürger:innen oder EU-Bürger:innen mit ordentlichem Wohnsitz in Niederösterreich. Eine Förderzusage setzt voraus, dass der Notendurchschnitt im Jahresabschlusszeugnis 2,80 nicht überschreitet und keine Note 5 vorliegt. Darüber hinaus ist ein tadelloses Verhalten nachzuweisen. Die Beurteilung der sozialen Bedürftigkeit erfolgt anhand des Familieneinkommens sowie der Familiengröße. Durch die Kombination aus objektiven Leistungs- und Sozialkriterien wird sichergestellt, dass die Förderung passgenau dort ankommt, wo sie am dringendsten benötigt wird. Interessierte können sich jederzeit über die geltenden Richtlinien im Transparenzportal informieren und Anträge ohne Fristende einreichen.

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