Darlehen

NÖ Wohnbauförderung Wohnungsbau

Förderung der Errichtung von Wohnungen und Wohnheimplätzen in Mehrfamilienwohnhäusern in Niederösterreich durch ein 31-jähriges zinsbegünstigtes Darlehen mit Zinszuschuss. Zuschüsse zur Differenz zwischen Darlehenszins und Förderzinssatz. Förderung unbefristet erhältlich.

Wohnungsbau & Modernisierung

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01.2011
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Niederösterreich
Förderquote: 90%
Projektdauer: 372 Monate

Förderziel

Förderung der Errichtung von Wohnungen in Mehrfamilienwohnhäusern sowie von Wohnheimplätzen in Wohnheimen in Niederösterreich durch Bereitstellung eines bezuschussten Darlehens und eines degressiven Zinszuschusses.

Förderfähige Ausgaben

  • Baukosten
  • Baunebenkosten
  • Architektur- und Planungsleistungen
  • Gebühren und Abgaben

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen
  • Gemeinnützige Organisationen
  • Unternehmen
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Bauvorhaben bis 36 Wohneinheiten: Beurteilung durch Gestaltungsbeirat
  • Bauvorhaben ab 37 Wohneinheiten: Architektur- und Planungsauswahlverfahren
  • Erreichen einer Mindest-Energiekennzahl (EKZ)
  • Einbau von innovativen klimarelevanten Systemen
  • Grundbücherliche Sicherstellung des Förderungsdarlehens im Rang vor anderen Pfandrechten

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Projektbeschreibung
  2. Finanzierungsplan
  3. Baubewilligungsbescheid
  4. Bau- und Lagepläne
  5. Gebäudedatenblatt
  6. Förderungsdatenblatt

Bewertungskriterien

  • Gebäudeenergiekennzahl (EKZ)
  • Einsatz innovativer klimarelevanter Systeme
  • Beurteilung durch Gestaltungsbeirat/Architektur- und Planungsauswahlverfahren
  • Lagequalität und Infrastrukturanbindung
  • Zielgruppenspezifische Zusatzförderungen

Beschreibung

Förderprogramm „NÖ Wohnbauförderung Wohnungsbau“ richtet sich an natürliche Personen mit österreichischer Staatsbürgerschaft oder Gleichgestellte, Gemeinden, gemeinnützige Bauvereinigungen sowie juristische Personen und Personengesellschaften mit Sitz im Europäischen Wirtschaftsraum. Ziel ist die Errichtung von Wohnungen in Mehrfamilienwohnhäusern sowie von Wohnheimplätzen in Wohnheimen in Niederösterreich. Das Förderinstrument besteht aus einem zinsbegünstigten Darlehen über 31 Jahre mit einem degressiven Zinszuschuss und einer Darlehensquote von bis zu 90 % des förderbaren Nominalbetrags. Erster Zinskupon beträgt 1 % p.a., ab dem 21. Jahr steigt der maximal zulässige Zinssatz auf 3 % p.a. Der Zuschuss deckt die Differenz zwischen dem Marktzins und dem Förderzinssatz. Eine Wiederaufnahme in ein neues Vergabeverfahren ist im Lauf der Darlehenslaufzeit möglich, um Umschuldungen zu realisieren.

Die Förderung kann unbefristet beantragt werden; ein Antrag ist vor dem Baubeginn einzureichen. Bauvorhaben bis 36 Wohneinheiten bedürfen einer Begutachtung durch den Gestaltungsbeirat, bei 37 und mehr Wohneinheiten ist ein Architektur- und Planungsauswahlverfahren verpflichtend. Fördervoraussetzungen umfassen das Erreichen einer Mindest-Energiekennzahl, den Einbau innovativer klimarelevanter Systeme und die grundbuchliche Sicherstellung des Darlehens. Geförderte Ausgaben umfassen Baukosten, Baunebenkosten, Architektur- und Planungsleistungen sowie behördliche Abgaben. Bewertet werden neben der Energiekennzahl auch Einsatz hocheffizienter Heizsysteme, Lagequalität, Infrastrukturanbindung sowie Zielgruppenspezifische Zusatzförderungen wie „Begleitetes Wohnen“ oder „Junges Wohnen“. Als Nachweis der Förderfähigkeit sind Projektbeschreibung, Finanzierungsplan, Baubewilligungsbescheid, Bau- und Lagepläne sowie entsprechende Datenblätter vorzulegen.

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