Zuschuss

Nordrhein-Westfalen-Plan für gute Infrastruktur – Kommunales Förderbudget

Das Land Nordrhein-Westfalen stellt den Kommunen pauschal 10 Milliarden Euro für Sachinvestitionen in die kommunale Infrastruktur im Zeitraum 2025–2036 zur Verfügung. Antragstellung online über „Nordrhein-Westfalen-fördert“ bis 31.12.2026 möglich.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01. - 31.12.2026
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Nordrhein-Westfalen
Förderquote: 100%
Projektstart ab: 01.01.2025

Förderziel

Förderung von Sachinvestitionen der nordrhein-westfälischen Städte, Gemeinden und Kreise zur Modernisierung und zum Ausbau der kommunalen Infrastruktur in den Bereichen Bildung, Klimaschutz, Verkehr, Digitalisierung, Sport sowie Öffentliche Sicherheit und Krisenresilienz.

Förderfähige Ausgaben

  • Baumaßnahmen
  • Erwerb von beweglichen Sachen
  • Erwerb von unbeweglichen Sachen
  • Digitalisierungsmaßnahmen
  • Begleit- und Folgemaßnahmen

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Verwaltungsausgaben
  • Personalausgaben
  • laufende Betriebskosten

Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Zugehörigkeit zu einer nordrhein-westfälischen Kommune
  • Sachinvestition erst ab 01.01.2025 begonnen
  • Investitionsvolumen mindestens 50 000 €

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Online-Antrag über Nordrhein-Westfalen-fördert
  2. Angaben zum Investitionsvorhaben
  3. Nachweis kommunaler Zuständigkeit

Bewertungskriterien

  • Einordnung in die kommunalen Infrastrukturprioritäten
  • Nachhaltigkeitsaspekte
  • Zweckbindung und Wirtschaftlichkeit

Beschreibung

Mit dem Gesetz über den Nordrhein-Westfalen-Plan für gute Infrastruktur 2025–2036 stellt das Land Nordrhein-Westfalen den kreisangehörigen und kreisfreien Kommunen pauschal 10 Milliarden Euro für Sachinvestitionen in kommunale Infrastruktur zur Verfügung. Der Förderbereich umfasst Bildungs- und Betreuungsinfrastruktur, Sanierung und energetische Modernisierung von Liegenschaften, Verkehrsinfrastruktur, Digitalisierung und Digitale Resilienz, Sportinfrastruktur sowie Öffentliche Sicherheit und Krisenresilienz. Die Verteilung der Pauschalmittel erfolgt zu 80 Prozent nach Einwohnerzahl, zu 10 Prozent nach Gebietsfläche und zu 10 Prozent anhand der Schlüsselzuweisungen im Gemeindefinanzierungsgesetz 2021–2025; Kreise erhalten 20 Prozent des kommunalen Anteils ihrer kreisangehörigen Gemeinden. Es gelten ein Mindestinvestitionsvolumen von 50 000 Euro, eine Förderquote von 100 Prozent sowie förderfähige Ausgaben nach DIN 276 (Baumaßnahmen, Baunebenkosten, Digitalisierungsmaßnahmen und begleitende Planungs-, Gutachten- und Evaluationskosten). Begleit- und Folgemaßnahmen bleiben bis zu 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben abzugsfähig. Eine nachträgliche Zweckabweichung von den vorgesehenen Quoten zwischen den sechs Förderbereichen ist mittels schriftlicher Erklärung der Hauptverwaltungsbeamt:innen möglich. Für alle finanzwirksamen Vorhaben sind angemessene Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen durchzuführen.

Antragsberechtigt sind alle nordrhein-westfälischen Städte, Gemeinden und Kreise, die ihre kommunalen Infrastrukturaufgaben modernisieren oder ausbauen möchten. Investitionsmaßnahmen dürfen nicht vor dem 1. Januar 2025 begonnen und müssen bis zum 31. Dezember 2036 bewilligt sowie bis zum 31. Dezember 2042 abgeschlossen und abgenommen sein. Die Fördermittel werden im digitalen Verfahren „Nordrhein-Westfalen-fördert“ beantragt und abrufbar, sobald sie zur Begleichung fälliger Rechnungen innerhalb von drei Monaten benötigt werden. Bei Abschluss jeder Maßnahme ist eine digitale Beendigungsanzeige einzureichen, der eine Bestätigung der örtlichen Rechnungsprüfung über die zweckentsprechende Verwendung der Mittel beizufügen ist. Bewertungsmaßstab sind die kommunalen Prioritäten, Nachhaltigkeitsaspekte sowie Zweckbindung und Wirtschaftlichkeit der Vorhaben.

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