Zuschuss

Notarztwesen

Förderung des Notarztwesens in Kärnten zur medizinischen Erstversorgung von Notfallpatienten und zum fachgerechten Transport in Krankenanstalten. Anträge jederzeit möglich.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01.2014
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Kärnten
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Sicherstellung der erkrankungs- bzw. unfallbedingten Versorgung des Patienten durch Förderung der medizinischen Erstversorgung und des Transports mit fachgerechter medizinischer Betreuung.

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Einhaltung der Vorgaben und Erfüllung der Leistungsparameter der vertraglichen Vereinbarungen

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Jährliche Übermittlung der Leistungsparameter durch die jeweilige Non-profit-Organisation

Beschreibung

Im Bundesland Kärnten wird die medizinische Erstversorgung von Notfallpatient:innen und der fachgerechte Transport in Krankenanstalten durch eine kontinuierlich verfügbare Zuschussförderung gestärkt. Dabei stehen speziell ausgestattete Notarztwagen und Rettungshubschrauber im Fokus, um lebensbedrohliche oder schwerwiegende gesundheitliche Zustände unverzüglich zu versorgen und die Transportfähigkeit unter professioneller Begleitung sicherzustellen. Die Förderung zielt darauf ab, die erkrankungs- und unfallbedingte Versorgung nachhaltig zu gewährleisten und damit die Infrastruktur des Rettungswesens in der Region zu optimieren. Als Träger:innen kommen ausschließlich gemeinnützige Organisationen infrage, die vertraglich vereinbarte Leistungsparameter erfüllen und damit einen wesentlichen Beitrag zur öffentlichen Daseinsfürsorge leisten.

Anträge können jederzeit eingereicht werden; eine Fristbindung besteht nicht. Voraussetzung für den Erhalt der Mittel ist die jährliche Übermittlung der Leistungskennzahlen durch die antragstellende Non-profit-Organisation sowie die strikte Einhaltung der Vorgaben aus den vertraglichen Vereinbarungen. Die Förderung erfolgt als direkter Zuschuss durch das Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 5 – Gesundheit und Pflege, in Kooperation mit kommunalen und sozialversicherungstragenden Stellen. Interessierte gemeinnützige Träger, die den Betrieb von Notarztwagen oder Rettungshubschraubern verantworten, finden in dieser Fördermöglichkeit eine langfristige Finanzierungsperspektive zur Sicherstellung der medizinischen Erstversorgung und des fachgerechten Transports von Notfallpatient:innen.

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