Zuschuss

Notfallhilfe – Betreuungswerk Post Postbank Telekom

Unterstützung für Beschäftigte und deren Familien des Betreuungswerks Post Postbank Telekom, die unverschuldet in Not geraten sind – z. B. bei schwerer Erkrankung, Behinderung, Katastrophen oder belastenden Lebenssituationen. Zuschüsse zu Hilfsmitteln, Therapien, barrierefreien Umbauten sowie Soforthilfen jederzeit möglich.

Soziales Gesundheit

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Deutschland (bundesweit)

Förderziel

Das Programm hat zum Ziel, Menschen im Umfeld von Post, Postbank und Telekom zu unterstützen, deren Einkommen oder verfügbares Vermögen nicht ausreichen, um unvorhergesehene Notlagen oder Belastungen wie schwere Erkrankungen, Behinderungen oder Katastrophenfälle zu bewältigen. Die Stiftung bietet finanzielle Hilfen und Beratungsleistungen aus Solidarität mit den Beschäftigten und ihren Familien.

Förderfähige Ausgaben

  • Zuschüsse zu Hilfsmitteln
  • Therapiekosten
  • Kosten für barrierefreie Umbauten
  • Soforthilfe bei Katastrophenfällen

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Zuordnung zum Betreuungswerk Post Postbank Telekom (Beschäftigte, Ehemalige oder Angehörige)
  • Einkommen oder verfügbares Vermögen reicht nicht aus

Beschreibung

Das Programm „Notfallhilfe“ der Stiftung Betreuungswerk Post Postbank Telekom richtet sich an Beschäftigte, ehemalige Mitarbeitende sowie deren Familienangehörige im bundesweiten Post-, Postbank- und Telekom-Umfeld, die unverschuldet in finanzielle Not geraten sind. Insbesondere bei schweren Erkrankungen, Behinderungen oder belastenden Lebenssituationen sowie nach Katastrophenfällen ermöglicht das Betreuungswerk bedarfsorientierte Zuschüsse. Gefördert werden Ausgaben für Hilfsmittel, Therapiekosten, barrierefreie Umbauten sowie eine schnelle Soforthilfe ohne umfangreiche Einkommensprüfung. Anträge können jederzeit eingereicht werden, sofern das eigene Einkommen oder Vermögen nicht ausreicht, um die unvorhergesehene Notlage eigenständig zu bewältigen. Die Stiftung greift auf eine über 130-jährige Tradition der Solidarität zurück und agiert als zuverlässiger Partner in akuten Krisensituationen.

Mit dem Ziel, Betroffenen rasch und unbürokratisch beizustehen, bietet das Betreuungswerk nicht nur finanzielle Unterstützung, sondern auch individuelle Beratungsleistungen vor Ort. Sozialberatende und Betriebsrät:innen fungieren als Vermittler:innen und stellen bei Bedarf den Kontakt zu den Ansprechpersonen der Stiftung her. Durch die kontinuierliche Förderung sozialer und gesundheitlicher Maßnahmen wird die Lebensqualität der Geförderten nachhaltig verbessert. Die Notfallhilfe stärkt damit den Zusammenhalt in der Gemeinschaft und unterstreicht das gemeinsame Anliegen, Solidarität in herausfordernden Lebenslagen konkret und wirkungsvoll umzusetzen.

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