Notfonds Alter und Pflege
Einzelfallhilfen für Menschen ab 60 Jahren in Altersarmut oder materieller Notlage in Berlin. Antragstellung jederzeit über eine Caritas-Beratungsstelle oder gemeinnützige Einrichtung möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Der Hilfsfonds unterstützt hilfebedürftige Personen im Rentenalter (ab 60 Jahren), die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands oder einer materiellen Notlage auf finanzielle Hilfe Dritter angewiesen sind. Gefördert werden u. a. Pflegeleistungen, Kosten für Pflegekräfte sowie Ersatz von notwendigen Anschaffungen und Nachzahlungen, die nicht von öffentlichen Stellen oder Versicherungen übernommen werden.
Förderfähige Ausgaben
- Pflegeleistungen im häuslichen Umfeld oder im Pflegeheim
- Kosten für notwendige Pflegekräfte
- Ersatz defekter Haushaltsgeräte
- Energiekostennachzahlungen
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Mindestalter 60 Jahre und mindestens 25 Jahre erwerbstätig gewesen
- monatliches Einkommen darf nicht mehr als 20 % über dem maßgeblichen SGB II-Regelsatz liegen
- Vermögen darf den individuellen Grundfreibetrag des § 12 SGB II nicht überschreiten
- Antragstellung ausschließlich über eine Beratungsstelle der Caritas oder eine gemeinnützige Einrichtung
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular Hilfsfonds Alter und Pflege
- Rentenbescheid(e)
- Nachweis der monatlichen Einnahmen und Ausgaben
- Nachweis über Vermögensverhältnisse
Bewertungskriterien
- Erfüllung der Alters- und Erwerbstätigkeitsvoraussetzungen
- Einkommens- und Vermögensprüfung
- Dringlichkeit der individuellen Notlage
- Ausschluss anderweitiger Finanzierung durch öffentliche Stellen oder Versicherungen
Beschreibung
Der Notfonds Alter und Pflege der Caritas-Gemeinschaftsstiftung im Erzbistum Berlin bietet kontinuierlich finanzielle Einzelfallhilfen für hilfebedürftige Personen ab 60 Jahren in Berlin, die aufgrund ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands oder einer materiellen Notlage nicht selbst für Pflege- und Lebenshaltungskosten aufkommen können. Gemeinnützige Organisationen und Beratungsstellen der Caritas reichen Anträge jederzeit ein und prüfen, ob Antragstellende mindestens 25 Jahre erwerbstätig waren, ein Einkommen von maximal 20 % über dem aktuellen SGB II-Regelsatz erzielen und das Vermögen den Grundfreibetrag des § 12 SGB II nicht überschreitet. Die Antragstellung erfolgt unkompliziert über eine ortsansässige Caritas-Beratungsstelle oder eine andere gemeinnützige Einrichtung.
Gefördert werden u. a. häusliche Pflegeleistungen, Einsätze notwendiger Pflegekräfte, Ersatz defekter Haushaltsgeräte sowie Nachzahlungen für Energie- und Betriebskosten, sofern diese Ausgaben nicht durch öffentliche Stellen oder Versicherungen abgedeckt sind. Im Rahmen der Entscheidung spielen die Dringlichkeit der individuellen Notlage und der Ausschluss anderweitiger Finanzierungsquellen eine zentrale Rolle. Für die Antragsstellung sind ein gültiges Antragsformular, die Rentenbescheide, ein Nachweis der monatlichen Einnahmen und Ausgaben sowie eine Vermögensübersicht erforderlich. Durch dieses bedarfsorientierte Förderangebot trägt die Caritas-Gemeinschaftsstiftung dazu bei, Altersarmut zu lindern und Betroffenen ein würdevolles Leben im Rentenalter zu ermöglichen.
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