Nothilfefonds der Bürgerstiftung Ditzingen
Der Nothilfefonds der Bürgerstiftung Ditzingen unterstützt hilfs- und pflegebedürftige Personen sowie mildtätige Einrichtungen im Raum Ditzingen in akuten, unvorhergesehenen Notlagen.
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Förderkriterien
Förderziel
Unterstützung mildtätiger Einrichtungen und hilfs- sowie pflegebedürftiger Personen, die durch plötzliche, unvorhergesehene finanzielle Notlagen betroffen sind und im räumlichen Umfeld der Stadt Ditzingen Hilfe benötigen.
Förderfähige Ausgaben
- Dringend notwendige finanzielle Unterstützung zur Überbrückung der Notlage
Nicht förderfähige Ausgaben
- Langfristig absehbare Kosten
- Selbstverschuldete Notlagen
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Wohnsitz oder Tätigkeit im räumlichen Umfeld der Stadt Ditzingen
- Akute, unvorhergesehene finanzielle existenzbedrohende Krise
- Notlage darf nicht selbst verschuldet oder langfristig absehbar sein
- Nachweis der Bedürftigkeit durch amtliche Bescheide oder Einrichtungen
- Ausschöpfung aller anderen Hilfsmöglichkeiten (Subsidiaritätsprinzip)
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Nachweis der akuten Notlage
- Amtliche Bescheide oder Bestätigungen zum Einkommen und Vermögen
- Dokumentation über ausgeschöpfte Hilfsangebote Dritter
Bewertungskriterien
- Dringlichkeit und Schwere der Notsituation
- Nachvollziehbarkeit der Bedürftigkeit
- Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips
Beschreibung
Der Nothilfefonds der Bürgerstiftung Ditzingen bietet eine unbürokratische finanzielle Soforthilfe für hilfs- und pflegebedürftige Privatpersonen sowie mildtätige Einrichtungen im Raum Ditzingen. Ziel dieser Förderung ist es, akute, unvorhergesehene existenzbedrohende Notlagen zu überbrücken, wenn keine Eigenmittel oder andere Hilfsangebote greifen. Der Fonds wird als 100 %iger Zuschuss gewährt und richtet sich an Antragstellende mit Wohnsitz oder Tätigkeit in Baden-Württemberg, konkret im räumlichen Umfeld der Stadt Ditzingen. Die Unterstützung erfolgt unabhängig von Dauerprojekten und ermöglicht eine schnelle Entlastung bei plötzlichen Krisen im sozialen Bereich.
Voraussetzung für eine Förderung ist der Nachweis einer nicht selbst verschuldeten, überraschenden finanziellen Krise sowie die objektive Bestätigung der Bedürftigkeit durch amtliche Bescheide oder befugte Einrichtungen. Ferner muss das Subsidiaritätsprinzip beachtet werden, das die Ausschöpfung aller anderen Hilfsmöglichkeiten voraussetzt. Ausschließlich dringend notwendige Ausgaben zur Überwindung der Notlage werden bezuschusst; langfristig absehbare Kosten sowie selbstverschuldete Notsituationen bleiben unberücksichtigt. Die Auswahl erfolgt nach den Kriterien Dringlichkeit, Schwere der Situation und Nachvollziehbarkeit der Bedürftigkeit. Anträge können jederzeit eingereicht werden; ein Rechtsanspruch besteht nicht. Zur Antragstellung sind folgende Dokumente erforderlich: Nachweis der akuten Notlage, amtliche Bescheide zum Einkommen und Vermögen sowie Dokumentation über ausgeschöpfte Hilfsangebote Dritter. Der Vorstand der Bürgerstiftung Ditzingen entscheidet über die Mittelvergabe.
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