Zuschuss

Notruftelefon, Niederösterreich

Das Land Niederösterreich fördert die Miete von Notruftelefonen für ältere, kranke oder pflegebedürftige Personen mit Hauptwohnsitz in Niederösterreich. Anträge sind laufend möglich.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
20.11.2013
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Niederösterreich, Wien
Förderquote: 100%

Förderziel

Förderung zur Übernahme der Mietkosten von Notruftelefonen, um älteren, kranken oder pflegebedürftigen Personen, die alleine leben, rund um die Uhr Sicherheit und schnelle Hilfe im Notfall zu bieten.

Förderfähige Ausgaben

  • Mietkosten für Notruftelefon

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Antrag bei zugelassenen Trägerorganisationen (z.B. NÖ Hilfswerk, Volkshilfe, Caritas, Rotes Kreuz)
  • Hauptwohnsitz in Niederösterreich
  • Haushaltseinkommen darf bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten
  • Bezug von Pflegegeld
  • Bescheinigung der Hausärztin bzw. des Hausarztes über Notwendigkeit eines Notruftelefons

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Einkommensnachweis
  2. Bescheinigung über Pflegegeldbezug
  3. Ärztliche Bescheinigung über die Notwendigkeit eines Notruftelefons

Beschreibung

Das Notruftelefon-Förderprogramm des Landes Niederösterreich übernimmt die Mietkosten für mobile Notruftelefone, um älteren, kranken oder pflegebedürftigen Personen mit Hauptwohnsitz in Niederösterreich, die alleine leben, rund um die Uhr ein Höchstmaß an Sicherheit zu bieten. Ein einfacher Druck am Funksender am Armband oder an der Halskette löst einen automatischen Notruf aus, der über hinterlegte Nummern zuerst nahe Angehörige oder Nachbar:innen und anschließend Tag- und Nachtbesetzte Zentralen beziehungsweise Rettungsgesellschaften alarmiert. Damit wird sichergestellt, dass im Ernstfall schnell und zielgerichtet Hilfe geleistet wird – ein entscheidender Beitrag zur Erhöhung der Lebensqualität und zur Entlastung von Pflege- und Betreuungssystemen.

Interessierte Privatpersonen können Anträge fortlaufend bei zugelassenen Trägerorganisationen wie dem NÖ Hilfswerk, der Volkshilfe Niederösterreich, der Caritas oder dem Österreichischen Roten Kreuz einreichen. Voraussetzung für die Förderung ist der Nachweis eines Pflegegeldbezugs, ein Haushaltseinkommen innerhalb der festgelegten Grenzen sowie eine ärztliche Bescheinigung über den medizinischen Bedarf eines Notruftelefons. Die Fördersumme deckt 100 % der Mietkosten ab. Für die Antragstellung werden Einkommensnachweis, Pflegegeldbestätigung und ärztliches Attest benötigt. Dieses Zuschussangebot läuft unbegrenzt weiter und ermöglicht eine verlässliche Absicherung besonders vulnerabler Personengruppen.

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