Novum
Förderung für Jugendgruppen, selbstverwaltete Jugendclubs und Jugendinitiativen in Sachsen (14–27 Jahre) mit drei Fördermöglichkeiten. Anträge jederzeit möglich, Jury-Entscheidung in ca. 4 Wochen.
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Förderkriterien
Förderziel
Unterstützung junger Menschen in Sachsen bei der Planung und Umsetzung von Projekten zur Gestaltung von Jugendräumen, Durchführung von Veranstaltungen/Aktionen sowie Neugründung selbstverwalteter Jugendtreffs.
Förderfähige Ausgaben
- Sachkosten
- Renovierung und Erstausstattung
- Veranstaltungskosten
Nicht förderfähige Ausgaben
- Einzelkämpfer-Projekte
- Doppelfinanzierung
- Erwachsenen-Projekte
- Schul- und Freiwilligendienst-Projekte
- Private Räume
- Mehr anzeigen
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Projekt in Sachsen
- Zielgruppe 14–27 Jahre
- Jugendgruppe, Jugendclub oder Jugendinitiative
- Projekt darf nicht vor Juryentscheidung begonnen haben
- Demokratische und tolerante Umsetzung
- Mehr anzeigen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular im KIT
- Kostenplan
- Kontaktdaten
- Mittelabruf-Formular
- Abschlussbericht
- Belegliste
Bewertungskriterien
- Angebot muss in der Gemeinde nötig sein
- Zugänglichkeit für viele Jugendliche
- Langfristige Wirksamkeit
- Realisierbarkeit
- Projektbeginn erst nach Zusage
- Demokratisches und tolerantes Vorgehen
Beschreibung
Novum ermöglicht gemeinnützigen Träger:innen und öffentlichen Einrichtungen in Sachsen eine unkomplizierte Unterstützung für Projekte von jungen Menschen im Alter von 14 bis 27 Jahren. Engagierte Jugendgruppen, selbstverwaltete Jugendclubs und Jugendinitiativen erhalten in drei Förderlinien Zuschüsse von bis zu 1.500 €. Dabei stehen die Gestaltung von Jugendräumen (max. 500 €), die Durchführung von Veranstaltungen und Aktionen (max. 750 €) sowie die Neugründung selbstverwalteter Jugendtreffs (max. 1.500 €) im Fokus. Anträge können fortlaufend eingereicht werden; die Jury fällt ihre Entscheidung in der Regel innerhalb von vier Wochen. Das 100 %ige Fördermodell deckt Sachkosten, Renovierungs- und Erstausstattung sowie Veranstaltungskosten ab und unterstützt Projekte, die langfristig wirksam und demokratisch umgesetzt werden und in der Kommune einen echten Mehrwert schaffen.
Voraussetzung für eine Bewilligung sind ein noch nicht gestartetes Vorhaben, dessen Zielgruppe Jugendliche und junge Erwachsene sind, sowie die Gewährleistung einer breiten Zugänglichkeit für viele junge Menschen. Eine Doppel- oder Mehrfachfinanzierung ist ausgeschlossen. Anträge werden über das digitale KIT eingereicht und müssen ein vollständig ausgefülltes Antragsformular, einen Kostenplan, Kontaktdaten, ein Mittelabruf-Formular, einen Abschlussbericht und eine Belegliste enthalten. Formalitäten wie die Benennung eines Pate oder einer Patin aus dem Bereich der Jugendarbeit beziehungsweise der Gemeindeverwaltung sorgen für eine verlässliche Begleitung und Auszahlung auf das Konto der Organisation. Projekte, die diskriminierungsfrei realisiert werden und den lokalen Bedarf abdecken, haben besonders gute Chancen auf Förderung. Weitere Unterlagen und Merkblätter können bei der Sächsischen Jugendstiftung angefordert werden.
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