NRW.BANK.Baudenkmäler
Zinsgünstiges Darlehen der NRW.BANK für investive Maßnahmen zur Instandhaltung und Sanierung von Baudenkmälern oder Gebäuden mit besonders erhaltenswerter Bausubstanz in Nordrhein-Westfalen. Finanzierungsanteil bis zu 100 % der förderfähigen Ausgaben (Mindestsumme 25.000 €, Höchstsumme 2 Mio. €). Antragstellung vor Beginn der Maßnahme über die Hausbank.
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Förderkriterien
Förderziel
Investive Vorhaben zur Instandhaltung und Sanierung eines Baudenkmals oder eines Gebäudes mit besonders erhaltenswerter Bausubstanz.
Förderfähige Ausgaben
- Investive Maßnahmen an und in Baudenkmälern
- Instandhaltung
- Sanierung
Nicht förderfähige Ausgaben
- Erwerb von Baudenkmälern
- Verbesserung der Außenanlagen
- Umschuldungen
- Nachfinanzierung abgeschlossener Vorhaben
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Privatpersonen
- Öffentliche Einrichtungen
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Gebäude muss unter Denkmalschutz stehen oder besonders erhaltenswerte Bausubstanz aufweisen
- Gesamte Finanzierung der Maßnahme muss gesichert sein
- Mindestens eine Wohnung muss bei überwiegend wohnwirtschaftlicher Nutzung selbst genutzt werden
- Bauliche Vorschriften des § 9 DSchG NRW sind einzuhalten
- ESG-Fördervoraussetzungen der NRW.BANK sind zu beachten
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Projektbeschreibung
- Finanzierungsplan
- Nachweis über Denkmalschutz
- ESG-Erklärung
- De-minimis-Erklärung
- Zuwendungserklärung
Bewertungskriterien
- Nichterhaltenswerte Bausubstanz
- Nachhaltigkeitsaspekte
- Wirtschaftliche Tragfähigkeit
Beschreibung
Die NRW.BANK.Baudenkmäler bietet ein zinsgünstiges Darlehen für investive Maßnahmen zur Instandhaltung und Sanierung von Baudenkmälern oder Gebäuden mit besonders erhaltenswerter Bausubstanz in Nordrhein-Westfalen. Der Finanzierungsanteil beträgt bis zu 100 % der förderfähigen Ausgaben (Mindestsumme 25.000 €, Höchstsumme 2 Mio. €). Antragsberechtigt sind mittelständische Unternehmen, Unternehmen mit mehrheitlich öffentlichem Hintergrund, gemeinnützige und öffentliche Einrichtungen, Religionsgemeinschaften sowie natürliche Personen. Fördervoraussetzung ist, dass das Bauwerk unter Denkmalschutz steht oder eine besonders erhaltenswerte Bausubstanz aufweist und die Gesamtfinanzierung für die geplanten Maßnahmen gesichert ist. Bei überwiegend wohnwirtschaftlicher Nutzung ist mindestens eine Wohnung selbst zu nutzen. Die Antragstellung erfolgt vor Maßnahmebeginn über die Hausbank.
Die Laufzeit des Annuitätendarlehens beträgt wahlweise 10, 15, 20 oder 30 Jahre bei einem Tilgungsfreijahr; der Zinssatz bleibt während der gesamten Laufzeit fest. Voraussetzung für die Kreditzusage sind die Einhaltung denkmalrechtlicher Vorgaben (§ 9 DSchG NRW), die Beachtung der ESG-Fördervoraussetzungen der NRW.BANK sowie die fristgerechte Einreichung aller erforderlichen Unterlagen (Projektbeschreibung, Finanzierungsplan, Denkmalschutznachweis, ESG-Erklärung, De-minimis- und Zuwendungserklärung). Nicht gefördert werden der Erwerb von Baudenkmälern, Außenanlagen, Umschuldungen und Nachfinanzierungen bereits abgeschlossener Projekte. Durch die Kombination aus denkmalpflegerischen Auflagen und finanzieller Förderung leistet dieses Programm einen Beitrag zum Erhalt des baulichen Kulturerbes und zur Stärkung des historischen Städtebildes in Nordrhein-Westfalen.
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