NRW.BANK Energieinfrastruktur
Darlehen für Investitionen in Energieerzeugungs-, -speicherungs- und -verteilungsanlagen in Nordrhein-Westfalen. Darlehensvolumen bis 100% der förderfähigen Kosten (mindestens 125.000 € bis zu 150 Mio. €), Laufzeit 3 bis 30 Jahre. Antrag vor Maßnahmebeginn über die Hausbank.
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Förderkriterien
Förderziel
Unterstützung des Ausbaus der Energieinfrastruktur in Nordrhein-Westfalen durch Finanzierung von Investitionen in Anlagen zur Energieerzeugung, -speicherung und -verteilung sowie zugehöriger Infrastruktur wie Grundstücke, Gebäude, Maschinen und Netze.
Förderfähige Ausgaben
- Erwerb von Grundstücken und Gebäuden
- gewerbliche Baukosten
- Anschaffung von Einrichtungen und Maschinen
- Betriebs- und Geschäftsausstattung
- Erwerb von Anteilen an Versorgungsbetrieben und Netzen/Produktionskapazitäten bei Rekommunalisierung
Nicht förderfähige Ausgaben
- Wohnwirtschaftliche Vorhaben
- Umfinanzierung bereits abgeschlossener Infrastrukturmaßnahmen
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Privatpersonen
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Anlagen müssen öffentlichen Zwecken dienen bzw. erzeugte Energie überwiegend in öffentliche Netze einspeisen
- ESG-Fördervoraussetzungen sind zu erfüllen
- Wohnwirtschaftliche Vorhaben sind ausgeschlossen
- Umfinanzierung bereits abgeschlossener Infrastrukturmaßnahmen ist ausgeschlossen
- Unternehmen in Schwierigkeiten sind ausgeschlossen
Beschreibung
Das NRW.BANK Energieinfrastruktur-Programm bietet langfristige Darlehen zur Finanzierung von Investitionen in Anlagen zur Energieerzeugung, ‑speicherung und ‑verteilung sowie in zugehörige Infrastruktur in Nordrhein-Westfalen. Der Finanzierungsrahmen erstreckt sich über den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden, gewerbliche Baukosten, Einrichtung und Maschinen bis hin zur Betriebs- und Geschäftsausstattung. Im Rahmen der Rekommunalisierung werden zudem Anteile an Versorgungsbetrieben und Netzen berücksichtigt. Mit einer Förderquote von bis zu 100 % der förderfähigen Kosten (Mindestbetrag 125.000 €, Höchstbetrag 150 Mio. €) bei Laufzeiten von drei bis 30 Jahren sichert das Programm eine nachhaltige Kapitalausstattung. Dank fortlaufender Antragsmöglichkeiten vor Maßnahmebeginn über die Hausbank erhalten Projektverantwortliche maximale Planungssicherheit und Liquidität für zukunftsweisende Vorhaben in Infrastruktur, Energieeffizienz, erneuerbaren Energien, Städtebau und Klimaschutz.
Förderberechtigt sind Unternehmen aller Rechtsformen – privat-, öffentlich-rechtlich oder gemeinnützig – ebenso wie gemeinnützige Organisationen sowie private Investor:innen, die öffentliche Energieversorgungszwecke verfolgen und ihre erzeugte Energie überwiegend in öffentliche Netze einspeisen. Voraussetzung für die Bewilligung ist die Einhaltung der ESG-Fördervoraussetzungen (Environmental, Social and Corporate Governance). Ausgeschlossen bleiben wohnwirtschaftliche Vorhaben, die Umfinanzierung bereits abgeschlossener Infrastrukturmaßnahmen sowie Unternehmen in Schwierigkeiten. Durch die Kombination aus attraktiver Zinsperspektive, umfassender Förderfähigkeit und einfacher Antragstellung über die Hausbank richtet sich das Angebot an alle Akteur:innen, die den Ausbau der Energieinfrastruktur in Nordrhein-Westfalen aktiv mitgestalten und zur Versorgungs- und Klimasicherheit beitragen möchten.
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