Darlehen

NRW.BANK.Infrastrukturfinanzierungen

Zinsverbilligte Darlehen für Investitionen in Umwelt-, Energie- und Verkehrsinfrastruktur sowie soziale Infrastruktur und Bildung in Nordrhein-Westfalen. Mindestkreditvolumen 5 Mio. €. Anträge jederzeit möglich.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Nordrhein-Westfalen
Fördersumme: Mindestens 5 Mio. € pro Vorhaben
Förderquote: bis zu 50% der Gesamtfinanzierung

Förderziel

Zinsverbilligte Darlehen zur Finanzierung von Investitionen in Umweltschutz-, Energie- und Verkehrsinfrastruktur, soziale Infrastruktur und Bildung, öffentlich-privaten Partnerschaften, Kauf von Anteilen an Versorgungsbetrieben sowie Verwaltungsgebäuden und damit verbundenen Betriebsmitteln in Nordrhein-Westfalen.

Förderfähige Ausgaben

  • Bau- und Investitionskosten für Umwelt-, Energie- und Verkehrsinfrastruktur
  • Investitionen in soziale Infrastruktur und Bildung
  • Kauf von Anteilen an Versorgungsbetrieben und Netzen im Rahmen der Rekommunalisierung
  • Betriebsmittel im Zusammenhang mit dem Vorhaben

Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen
  • Unternehmen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Sitz des Vorhabens oder Investitionsort in Nordrhein-Westfalen
  • Dauerhaft erwarteter wirtschaftlicher Erfolg des Vorhabens
  • Formloser Antrag direkt bei der NRW.BANK oder über die Hausbank (Konsortialfinanzierungen)
  • Beachtung der ESG-Fördervoraussetzungen der NRW.BANK
  • Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten sind ausgeschlossen

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Formloser Antrag bei der NRW.BANK oder Hausbank
  2. Projektbeschreibung
  3. Nachweis des Investitionsortes in NRW
  4. Unterlagen zur wirtschaftlichen Tragfähigkeit
  5. Nachweis der ESG-Konformität

Bewertungskriterien

  • Wirtschaftlicher Erfolg des Vorhabens
  • Erfüllung der ESG-Fördervoraussetzungen
  • Sicherheiten und Risikoprüfung
  • Regionale Wertschöpfung in Nordrhein-Westfalen

Beschreibung

Die NRW.BANK.Infrastrukturfinanzierungen bieten öffentlichen Einrichtungen, Unternehmen und Kommunen in Nordrhein-Westfalen zinsverbilligte Darlehen ab einem Kreditvolumen von 5 Mio. € zur Stärkung einer nachhaltigen Infrastruktur. Gefördert werden Investitionen in umwelt-, energie- und verkehrstechnische Anlagen ebenso wie Maßnahmen im Bereich soziale Infrastruktur und Bildung. Öffentliche-private Partnerschaften, der Erwerb von Anteilen an Versorgungsbetrieben im Rahmen der Rekommunalisierung sowie der Bau oder Erwerb von Verwaltungsgebäuden zählen ebenso zu den möglichen Verwendungszwecken wie die Bereitstellung der hierzu erforderlichen Betriebsmittel. Bei Konsortialfinanzierungen kann die NRW.BANK bis zu 50 % der Gesamtfinanzierung übernehmen und so finanzielle Hebel für regionale Projekte setzen. Dank der fortlaufenden Fördermöglichkeiten sind Projektvorhaben jederzeit antragsfähig, was Planungssicherheit und Flexibilität bei der Realisierung langfristiger Infrastrukturvorhaben gewährleistet.

Antragsberechtigt sind Gebietskörperschaften, Wasser- und Abwasserverbände sowie weitere öffentliche Einrichtungen im Direktgeschäft und Unternehmen im Verbund mit einer Hausbank. Wesentliche Fördervoraussetzungen sind der dauerhafte wirtschaftliche Erfolg des Vorhabens, der Investitionsort in Nordrhein-Westfalen und die Einhaltung verbindlicher ESG-Fördervoraussetzungen. Ausgeschlossen bleiben Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten. Bewertet werden insbesondere die Tragfähigkeit des Projekts, die Erfüllung von Umwelt-, Sozial- und Governance-Kriterien, die vorgesehene Besicherung sowie die regionale Wertschöpfung. Zur Antragstellung genügt ein formloses Gesuch bei der NRW.BANK oder über die Hausbank, ergänzt um eine Projektbeschreibung, Nachweise zum Investitionsort, zur wirtschaftlichen Tragfähigkeit und zur ESG-Konformität. Dieses maßgeschneiderte Darlehensangebot schafft die Grundlage für zukunftsfähige Investitionen und nachhaltige Wertschöpfung vor Ort.

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