NRW.BANK.Moderne Schule
Zinsgünstige Darlehen bis zu 150 Mio. € pro Jahr für kommunale Schulträger, Eigenbetriebe und Zweckverbände in Nordrhein-Westfalen zur Finanzierung von Bau und Modernisierung von Schulen, Volkshochschulen und Kindergärten. Anträge laufend vor Maßnahmenbeginn möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Finanzierung von Investitionen in den Bau und die Modernisierung von Schulen, Volkshochschulen und Kindergärten sowie in deren Einrichtungen und Ausstattungen in Nordrhein-Westfalen.
Förderfähige Ausgaben
- Baukosten
- Modernisierungskosten
- Ausstattungs- und Einrichtungskosten
- Grundstückskosten
- Planungskosten (rückwirkend bis 3 Jahre)
Nicht förderfähige Ausgaben
- Betriebsmittel
- Geringwertige und bewertungsfreie Wirtschaftsgüter
- Reine Kapitalanlagen (außer Einrichtungsgegenstände)
- Leasingvorhaben
- Liquiditätskredite
- Mehr anzeigen
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Kommunaler Schulträger in Nordrhein-Westfalen
- Kommunaler Schulzweckverband in Nordrhein-Westfalen
- Erfüllung der formalen Voraussetzungen für Kommunaldarlehen
- Beachtung der ESG-Fördervoraussetzungen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular
- Merkblatt
- Allgemeine Bestimmungen
- ESG-Fördervoraussetzungen
Beschreibung
Das Förderangebot der NRW.BANK umfasst zinsgünstige Darlehen bis zu 150 Mio. € pro Jahr für kommunale Schulträger:innen, rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe und kommunale Schulzweckverbände in Nordrhein-Westfalen. Ziel ist die Finanzierung von Bau- und Modernisierungsmaßnahmen an Schulen, Volkshochschulen und Kindergärten einschließlich Grundstückskosten, rückwirkend anerkannten Planungskosten (bis zu drei Jahre ab Antragstellung) sowie Ausstattungs- und Einrichtungskosten. Kredite bis 2 Mio. € können 100 % der förderfähigen Investitionskosten abdecken; bei höheren Beträgen liegt der Förderanteil über das Programm bei maximal 50 %, während die Restfinanzierung durch das Programm Kommunal InvestPlus möglich ist. Die Laufzeiten betragen zehn, zwanzig oder dreißig Jahre mit einer Zinsbindung von bis zu zehn Jahren. Die Auszahlung erfolgt zu 100 % und es wird keine Bereitstellungsprovision erhoben.
Die Förderquote variiert zwischen 50 % und 100 %, abhängig von der Höhe der förderfähigen Investitionskosten. Antragstellende müssen die üblichen formalen Voraussetzungen für Kommunaldarlehen erfüllen und die verbindlichen ESG-Fördervoraussetzungen beachten. Nicht förderfähig sind Betriebsmittel, geringwertige und bewertungsfreie Wirtschaftsgüter, reine Kapitalanlagen, Leasingvorhaben, Liquiditätskredite, Eigenkapitalausstattung, denkmalpflegerische Maßnahmen an nichtöffentlichen Gebäuden sowie Umschuldungen und Nachfinanzierungen bereits abgeschlossener Vorhaben. Die Antragstellung ist laufend vor Beginn der jeweiligen Maßnahme im entsprechenden Haushaltsjahr möglich. Erforderliche Unterlagen umfassen das Antragsformular, das Merkblatt, die Allgemeinen Bestimmungen sowie den Nachweis der ESG-Fördervoraussetzungen. Eine Kombination mit weiteren Förderinstrumenten bleibt möglich, sofern die anteilige Finanzierung innerhalb der vorgegebenen Grenzen erfolgt und die formalen Anforderungen eingehalten werden.
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