NRW.BANK Sonderprogramm Hochwasserschutz
Zinsgünstige Ratendarlehen für Investitionen in wasserwirtschaftliche Maßnahmen zum Hochwasserschutz in Nordrhein-Westfalen – bis zu 100% der Planungskosten und 60% der Investitionskosten, Laufzeiten bis 50 Jahre.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung ergänzend zu Landeszuwendungen von Investitionen in wasserwirtschaftliche Maßnahmen wie Hochwasserschutz, naturnaher Gewässerausbau, Untersuchungen, Erhebungen, Planungen sowie Bau oder Anpassung von Talsperren einschließlich des erforderlichen Grunderwerbs und Öffentlichkeitsarbeit.
Förderfähige Ausgaben
- Planungskosten
- Projektbezogene Investitionskosten
- Grunderwerb
- Öffentlichkeitsarbeit
Nicht förderfähige Ausgaben
- Umschuldungen
- Vorhaben des Bundes und des Landes
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Antragsberechtigt sind Städte, Gemeinden, Kreise, Gemeindeverbände, sondergesetzliche Wasserverbände, Verbände nach dem Wasserverbandsgesetz sowie sonstige juristische Personen des öffentlichen Rechts
- Finanziert werden nur Investitionskosten, die nicht durch Landeszuwendungen abgedeckt sind
- Erfüllung der üblichen Voraussetzungen für Kommunaldarlehen
- Einhaltung der ESG-Fördervoraussetzungen der NRW.BANK
- Maßnahmenbeginn erst nach Bewilligung durch die Bezirksregierung oder nach Genehmigung eines vorzeitigen Beginns
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Refinanzierungsantrag
- Zusammenfassende Projektbeschreibung
- Antrag gemäß Förderrichtlinie Hochwasserrisikomanagement und Wasserrahmenrichtlinie
Beschreibung
Im Rahmen eines zinsgünstigen Ratendarlehens stellt die NRW.BANK finanzielle Mittel für Investitionen in wasserwirtschaftliche Maßnahmen zum Hochwasserschutz in Nordrhein-Westfalen bereit. Gefördert werden Planungsleistungen mit bis zu 100 % und projektbezogene Investitionskosten mit bis zu 60 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Das Kreditangebot umfasst Laufzeiten von bis zu 50 Jahren und gewährt flexibel vereinbare Tilgungsfreijahre. Antragsberechtigte Kommunalverwaltungen und öffentliche Körperschaften können damit naturnahe Gewässerausbauten, Untersuchungen, Erhebungen, Planungen sowie den Bau oder die Anpassung von Talsperren einschließlich erforderlichem Grunderwerb und Öffentlichkeitsarbeit in einer attraktiven Gesamtfinanzierung realisieren. Dieses Darlehen ergänzt bestehende Landeszuwendungen und sichert eine langfristige, nachhaltige Umsetzung wasserwirtschaftlicher Projekte.
Antragsberechtigt sind Städte, Gemeinden, Kreise, Gemeindeverbände, sondergesetzliche Wasserverbände sowie sonstige juristische Personen des öffentlichen Rechts (ausgenommen Bund und Land). Voraussetzungen sind die Erfüllung der üblichen Kriterien für Kommunaldarlehen, die Einhaltung der verbindlichen ESG-Fördervoraussetzungen der NRW.BANK sowie der Maßnahmenbeginn erst nach behördlicher Bewilligung oder Genehmigung eines vorzeitigen Starts. Umschuldungen sind von der Förderung ausgeschlossen. Förderfähige Ausgaben umfassen neben Planungs- und Baukosten auch Grunderwerb und Öffentlichkeitsarbeit. Damit bietet das Programm öffentlichen Auftraggeber:innen eine langfristige Finanzierungslösung über eine Projektdauer von bis zu 600 Monaten und ermöglicht die Kombination mit weiteren Fördermitteln zur optimalen Realisierung von Hochwasserschutzmaßnahmen.
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