NRW.BANK.Sportstätten
Zinsgünstiges Darlehen für gemeinnützige Sportorganisationen in Nordrhein-Westfalen zum Erhalt und Ausbau ihrer Sportstätten. Finanzierungsanteil bis 100 % und Haftungsfreistellung bis 100 %. Antragsverfahren über Hausbank.
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Förderkriterien
Förderziel
Unterstützung gemeinnütziger Sportorganisationen bei dem Erhalt und Ausbau ihrer Sportstätteninfrastruktur in Nordrhein-Westfalen.
Förderfähige Ausgaben
- Kosten für Grunderwerb
- Kosten für Erwerb einer Sportanlage
- Baukosten
- Kosten für Außenanlagen
- Kosten der Erstausstattung
- Mehr anzeigen
Nicht förderfähige Ausgaben
- Kunstrasenplätze und Sportflächen mit Gummigranulat oder Neugummi
- Neubaumaßnahmen, energetische Modernisierungs- und Sanierungsmaßnahmen fossiler Anlagen
- Umschuldung beziehungsweise Nachfinanzierung bereits abgeschlossener Vorhaben
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
Zuwendungsvoraussetzungen
- Mitgliedschaft im Landessportbund Nordrhein-Westfalen e.V.
- Bestätigung der Gemeinnützigkeit durch Steuerbescheid
- Investition dient einem öffentlichen oder gemeinnützigen Zweck
- Antragstellung vor Vorhabensbeginn
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- NRW.BANK.Sportstätten - Merkblatt
- Refinanzierungsantrag
- Formularsatz Endkreditnehmer
- Allgemeine Bestimmungen – Fassung für Endkreditnehmer
- ESG-Fördervoraussetzungen
- Datenschutzhinweise
- Ergänzende Bestimmungen für Haftungsfreistellung
- Anlage – Weitere Informationen zum Antrag
- Ausschlussliste der KfW
Bewertungskriterien
- Finanzierungsanteil
- Zinssatz
- Haftungsfreistellung
- Tragfähigkeit des Kapitaldienstes
- Berücksichtigung von ESG-Voraussetzungen
Beschreibung
NRW.BANK.Sportstätten unterstützt gemeinnützige Sportorganisationen:innen in Nordrhein-Westfalen mit einem zinsgünstigen Ratendarlehen. Dabei sind bis zu 100 % der förderfähigen Ausgaben abdeckbar – von Grunderwerb und Erwerb einer Sportanlage über Bau- und Außenanlagen bis hin zu Erstausstattung und Planungskosten. Die Laufzeiten reichen von fünf bis 30 Jahren mit tilgungsfreien Anfangsjahren, sodass langfristig kalkulierte Finanzierungen möglich werden. Eine obligatorische Haftungsfreistellung für die Hausbank von bis zu 80 % (bei Darlehen bis 200 000 € sogar 100 %) verbessert die Kreditkonditionen und entlastet die trennende Institutsebene.
Die Maßnahme richtet sich an gemeinnützige Vereine und Verbände, die Mitglied im Landessportbund Nordrhein-Westfalen sind, und fördert konkret den Erhalt sowie den Ausbau öffentlicher oder gemeinnütziger Sportstätteninfrastruktur. Voraussetzung ist der Antrag vor Vorhabensbeginn sowie der Nachweis der Gemeinnützigkeit und der Mitgliedschaft im Landessportbund. Die Projektlaufzeit darf bis zu 36 Monate betragen, das Förderlimit liegt bei 10 Mio. € je Antragstellende:m. Ausgeschlossen sind unter anderem Neubaumaßnahmen und energetische Sanierungen fossiler Anlagen sowie Sportflächen mit Gummigranulatmischungen. Der Antrag erfolgt kontinuierlich über die Hausbank und ermöglicht Sportfördernden eine verlässliche Planungssicherheit für maßgebliche Investitionen in die Vereinsinfrastruktur.