Darlehen

NRW.Mikrodarlehen

Darlehen bis 50.000 € für Existenzgründungen und Wachstumsmaßnahmen in Nordrhein-Westfalen, Finanzierungsanteil bis zu 100 %, Laufzeit bis 10 Jahre (6 Monate tilgungsfrei)

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Nordrhein-Westfalen
Unternehmensgröße: Kleinstunternehmen
Fördersumme: 50.000 €
Förderquote: 100%
Projektdauer: 120 Monate

Förderziel

Unterstützung von Gründungen sowie Erweiterungs- und Wachstumsvorhaben von Kleinstunternehmen und jungen Firmen (bis 5 Jahre nach Geschäftsaufnahme) in Nordrhein-Westfalen, insbesondere von Personen mit Migrationshintergrund und bisher unterrepräsentierten Gründergruppen

Förderfähige Ausgaben

  • Ausgaben im Zusammenhang mit Gründungsvorhaben
  • Ausgaben für Erweiterungs- und Wachstumsvorhaben
  • Personalaufwendungen
  • Sachkosten
  • Reisekosten

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Umschuldung
  • Nachfinanzierung

Antragsberechtigt

  • Existenzgründer/innen
  • Unternehmen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Unternehmensstandort in Nordrhein-Westfalen
  • Beratung und positives Votum eines STARTERCENTER NRW
  • begleitende Beratung durch Coach oder Berater für zwei Jahre
  • fachliche und kaufmännische Qualifikation für das Vorhaben
  • Antrag vor Vorhabensbeginn stellen
  • Mehr anzeigen

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Stellungnahme des STARTERCENTER NRW
  2. Antragsunterlagen der NRW.BANK
  3. Projektbeschreibung
  4. Finanzierungsplan
  5. De-minimis-Erklärung
  6. Erklärung staatlicher Zuwendungen
  7. ESG-Fördervoraussetzungen Nachweis

Bewertungskriterien

  • fachliche und kaufmännische Qualifikation
  • Tragfähigkeit des Vorhabens
  • Nachhaltigkeitsaspekte (ESG)
  • Stellungnahme des STARTERCENTER NRW

Beschreibung

Das NRW.Mikrodarlehen unterstützt Existenzgründer:innen und junge Kleinstunternehmen (bis fünf Jahre nach Geschäftsaufnahme) in Nordrhein-Westfalen mit zinsgünstigen Darlehen bis zu 50.000 €. Mit einem Finanzierungsanteil von bis zu 100 % deckt es Gründungs- sowie Wachstums- und Erweiterungsmaßnahmen ab. Die Laufzeit beträgt maximal zehn Jahre, darunter bis zu sechs Monate tilgungsfreie Anlaufzeit. Besonders gefördert werden Personen mit Migrationshintergrund und bisher unterrepräsentierte Gründer:innen. Die NRW.BANK als Förderbank des Landes begleitet das Programm gemeinsam mit den STARTERCENTER NRW und legt Wert auf nachhaltige Aspekte gemäß den ESG-Fördervoraussetzungen. Damit trägt das Mikrodarlehen zur Stärkung der lokalen Wirtschaft und zur Sicherung dauerhafter Arbeitsplätze bei.

Förderberechtigt sind natürliche Personen sowie Gesellschaften bürgerlichen Rechts und Unternehmergesellschaften (UG haftungsbeschränkt) mit Unternehmenssitz in NRW. Voraussetzung ist eine fachliche und kaufmännische Qualifikation, die Antragstellung vor Vorhabensbeginn sowie eine zweijährige Begleitberatung. Ein positives Votum eines STARTERCENTER NRW ist Pflicht. Das Darlehen kann für Personal- und Sachkosten, Reisekosten sowie weitere projektbezogene Ausgaben verwendet werden, jedoch nicht zur Umschuldung oder Nachfinanzierung. Eine Antragstellung ist jederzeit möglich und muss vor dem Vorhabensstart erfolgen. Durch den perfekten Mix aus Finanzierung und Beratung schafft das NRW.Mikrodarlehen optimale Rahmenbedingungen für Gründungen und Wachstumsvorhaben in Nordrhein-Westfalen.

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