Zuschuss

Objektförderung und Projektförderung Fachbereich Behindertenarbeit, Mobilität & Beratung

Zuschüsse für den laufenden Betrieb von Einrichtungen und für zeitlich befristete oder einmalige Projekte im Bereich Behindertenhilfe in Wien. Anträge jederzeit möglich.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01.2014
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Wien
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Bei der Objektförderung werden Zuschüsse zu den Kosten des laufenden Betriebes von Einrichtungen gemäß den Zielen und Zielgruppen der Allgemeinen Förderrichtlinien des Fonds Soziales Wien gewährt. Bei der Projektförderung werden zeitlich befristete oder einmalige Vorhaben zugunsten von Menschen mit Behinderung gefördert.

Antragsberechtigt

  • Unternehmen
  • Gemeinnützige Organisationen
  • Interessenverbände und sonstige Vereine
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Gemeinnützige Tätigkeit
  • Ansuchen schriftlich mit rechtsverbindlicher Zeichnung
  • Prüfung anhand vorzulegender Unterlagen

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Ansuchen Objektförderung oder Projektförderung
  2. Unterlagen zu Konzept, Organisation, Personal, kaufmännische Unterlagen
  3. Behördliche Unterlagen

Beschreibung

Dieses Zuschussprogramm des Fonds Soziales Wien richtet sich an den Fachbereich Behindertenarbeit, Mobilität & Beratung in Wien und bietet durchgehende Fördermöglichkeiten für gemeinnützige Träger. Als offene Förderlinie können Anträge jederzeit eingereicht werden; eine Frist ist nicht vorgesehen. Seit 1. Jänner 2014 gewährt der FSW Zuschüsse zur Abdeckung der laufenden Betriebskosten von sozialen Einrichtungen sowie zur Umsetzung zeitlich befristeter oder einmaliger Projekte im Bereich der Behindertenhilfe. Ausgelegt auf die Themenfelder „Soziales“ und „Arbeit & Soziales“ unterstützt das Programm nachhaltig Angebote für Menschen mit Behinderung.

Bewerbungsberechtigt sind Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, Interessenverbände, sonstige Vereine und öffentliche Einrichtungen mit Sitz in Wien, die im Bereich Behindertenhilfe tätig sind. Das Programm ist ausschließlich gemeinnützigen Trägern vorbehalten, die unter den Themenfeldern „Soziales“ sowie „Arbeit & Soziales“ arbeiten. Als Förderart werden Zuschüsse gewährt. Fortlaufende Einreichungen sind möglich; Anträge können jederzeit ohne Frist gestellt werden. Voraussetzungen sind die Gemeinnützigkeit des Angebots, ein schriftlich unterzeichnetes Ansuchen und die Vorlage von Unterlagen zu Konzept, Organisation, Personal, kaufmännischer Planung sowie behördlichen Nachweisen. Nach Prüfung anhand der Förderrichtlinien entscheidet der FSW zügig über die Bewilligung. Nicht verbrauchte Mittel sind zurückzuerstatten. Die Förderung unterstützt die bedarfsgerechte Weiterentwicklung von Angeboten, die Mobilität, Beratung und Teilhabe von Menschen mit Behinderung verbessern und dadurch zu einer inklusiven Stadtgesellschaft beitragen.

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