Zuschuss

Objektförderung und Projektförderung Fachbereich Pflege und Betreuung

Zuschüsse für den laufenden Betrieb von Pflege- und Betreuungseinrichtungen sowie zeitlich befristete oder einmalige Projekte für pflegebedürftige Personen in Wien. Anträge jederzeit möglich.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01.2014
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Wien
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Förderung des laufenden Betriebs von Einrichtungen im Bereich Pflege und Betreuung sowie die Umsetzung zeitlich befristeter oder einmaliger Projekte für pflegebedürftige Personen gemäß den Allgemeinen Förderrichtlinien des Fonds Soziales Wien.

Förderfähige Ausgaben

  • Laufende Betriebskosten
  • Projektbezogene Sachkosten

Antragsberechtigt

  • Unternehmen
  • Genossenschaften
  • Stiftungen
  • Öffentliche Einrichtungen
  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Schriftliches Ansuchen
  • Rechtsverbindliche Zeichnung
  • Vorlage aller erforderlichen Unterlagen gemäß Allgemeinen Förderrichtlinien des FSW

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Ausgefülltes Ansuchen Objektförderung oder Projektförderung
  2. Konzept
  3. Organisationsunterlagen
  4. Personalunterlagen
  5. Kaufmännische Unterlagen
  6. Behördliche Unterlagen

Bewertungskriterien

  • Wirtschaftlichkeit
  • Sparsamkeit
  • Zweckmäßigkeit

Beschreibung

Objektförderung und Projektförderung im Fachbereich Pflege und Betreuung eröffnet gemeinnützigen Träger:innen in Wien eine kontinuierliche Zuschussmöglichkeit, um sowohl den laufenden Betrieb von Pflege- und Betreuungseinrichtungen als auch zeitlich befristete oder einmalige Initiativen für pflegebedürftige Personen zu unterstützen. Antragsberechtigt sind Einzelunternehmer:innen, Genossenschaften, Stiftungen, öffentliche Einrichtungen, juristische Personen, Gesellschaften mit Teilrechtsfähigkeit sowie Arbeitsgemeinschaften (ARGE), die im Rahmen einer gemeinnützigen Zielsetzung Pflege- und Betreuungsleistungen erbringen. Das Förderziel besteht darin, die Versorgungssicherheit zu erhöhen und innovative Projekte zur Verbesserung von Lebensqualität und Pflegequalität zu realisieren. Der FSW – Fonds Soziales Wien als Fördergeber stellt seine Allgemeinen Förderrichtlinien als Grundlage bereit und legt besonderen Wert auf Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Zweckmäßigkeit der beantragten Maßnahmen.

Gefördert werden im Wesentlichen laufende Betriebskosten und projektbezogene Sachkosten. Voraussetzung für eine Zuschusszusage ist ein schriftliches Ansuchen mit rechtsverbindlicher Zeichnung sowie die Vollständigkeit aller geforderten Unterlagen gemäß den Förderrichtlinien. Hierzu zählen ein detailliertes Konzept, Organisations- und Personalunterlagen, kaufmännische Nachweise sowie behördliche Dokumente. Die Bewertung erfolgt durch Fachbereichs-Expert:innen des Fonds Sozialen Wien, die anhand der vorgelegten Unterlagen eine individuelle Prüfung innerhalb angemessener Frist durchführen. Da Anträge jederzeit möglich sind, bieten sich Projekt- und Trägerverantwortlichen flexible Chancen, ihre Angebote bedarfsgerecht weiterzuentwickeln und nachhaltig zur Stärkung des Wiener Pflege- und Betreuungssystems beizutragen.

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