Objektförderungen Integration
Objektförderungen Integration in Tirol zur Verbesserung der Integration von Menschen mit Migrationsgeschichte. Anträge vor Maßnahmenbeginn elektronisch einzureichen bis 31.12.2029.
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Förderkriterien
Förderziel
Die Förderung hat zum Ziel, die Integration von Menschen mit Migrationsgeschichte durch Unterstützung integrationsbezogener Maßnahmen zu verbessern. Sie ermöglicht und verbessert die chancengerechte Teilhabe an zentralen Bereichen des sozialen und gesellschaftlichen Lebens in Tirol und leistet einen Beitrag zur Umsetzung des Integrationsleitbildes „Gemeinwohl und Zugehörigkeit stärken“.
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Gemeinnützige Organisationen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Bildungseinrichtungen
- Stiftungen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Sitz oder Niederlassung in Tirol
- Tätigkeit in Tirol oder im Interesse der Integration in Tirol
- Projekt ist nicht gewinnorientiert
- Projektziele entsprechen der Richtlinie Objektförderungen Integration
- Einhaltung einschlägiger rechtlicher Bestimmungen
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Projektbeschreibung inklusive Kostenkalkulation
- Nachweis über beantragte, zugesagte oder gewährte Förderungen
- Unterzeichnete Checkliste "Gewaltprävention"
- Vereinsregisterauszug bzw. Firmenbuchauszug und Statuten (bei erstmaligem Ansuchen)
Beschreibung
Objektförderungen Integration in Tirol unterstützt gemeinnützige Vorhaben aus den Themenfeldern Migration, Soziales, Engagement für gesellschaftlichen Zusammenhalt/Demokratie sowie Arbeit & Soziales. Das Programm zielt darauf ab, Menschen mit Migrationsgeschichte eine chancengerechte Teilhabe an zentralen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens zu ermöglichen und das Leitbild „Gemeinwohl und Zugehörigkeit stärken“ aktiv umzusetzen. Antragstellende können Privatpersonen, Vereine, Initiativen, Bildungseinrichtungen, Stiftungen oder öffentliche Institutionen mit Sitz oder Niederlassung in Tirol sein, sofern das Projekt nicht gewinnorientiert ist und die inhaltlichen Vorgaben der Integrationsrichtlinie erfüllt. Gefördert werden integrative Bildungs- und Beratungsangebote, Studien zur Grundlagenbeschaffung für Expert:innenarbeit sowie Maßnahmen mit direktem und nachhaltigem Integrationsfokus. Dabei wird besonderer Wert auf Diversität, Gender-Aspekte, Gewaltprävention und Gewaltschutz gelegt.
Anträge sind vor Beginn der geförderten Maßnahme elektronisch über das Online-Formular einzureichen; eine kontinuierliche Einreichfrist besteht bis zum 31. Dezember 2029. Voraussetzung für eine Bewilligung ist eine weitgehend gesicherte Gesamtfinanzierung, ein nachweisbarer Eigenleistungsanteil sowie die Einhaltung aller rechtlichen Bestimmungen. Die Förderhöhe wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss – wahlweise einmalig oder mehrmalig – im Bescheid festgelegt. Zur Bewerbung sind beizulegen: eine detaillierte Projektbeschreibung mit Kostenkalkulation, Nachweise über beantragte, bereits zugesagte oder gewährte Fördermittel, die unterzeichnete Checkliste „Gewaltprävention“ sowie bei erstmaligem Ansuchen ein Vereins- oder Firmenbuchauszug mit Statuten. Auf diese Weise sollen wirkungsorientierte Integrationsprojekte nachhaltig in Tirol verankert werden.