OeHT-Investitionskredit
Langfristiger Investitionskredit für kleine und mittlere Unternehmen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft in Österreich mit Zinsenzuschuss für die ersten 10 Jahre. Kreditvolumen bis EUR 5 Mio., max. 70 % der förderbaren Kosten. Anträge bis 30.06.2028 möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Unterstützung von kleinen und mittleren Unternehmen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft bei der Umsetzung mittlerer bis großer Investitionen in das Anlagevermögen zur langfristigen Weiterentwicklung und Wettbewerbsfähigkeit ihrer Betriebe.
Förderfähige Ausgaben
- Aktivierungspflichtige Investitionen in das Anlagevermögen ab EUR 100.000 (Gebäude, Anlagen, Maschinen, Software)
Nicht förderfähige Ausgaben
- Grundstücksankäufe
- Kosten vor Antragstellung
Antragsberechtigt
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Unternehmensstandort in Österreich
- Mitgliedschaft in der WKO Bundessparte Tourismus und Freizeitwirtschaft
- KMU-Eigenschaft (klein oder mittel)
- Aktivierungspflichtige Investitionen ab EUR 100.000
- Stabile Unternehmenskonzept und gesicherte Finanzierung
- Mehr anzeigen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Projektbeschreibung
- Finanzierungsplan
- Energieausweis
- Nachweis WKO-Mitgliedschaft
- Betriebskonzept
Bewertungskriterien
- Erfüllung der Investitionsschwerpunkte
- Nachhaltigkeitsaspekte
- Bonitätsprüfung
Beschreibung
Der OeHT-Investitionskredit stellt einen langfristigen Darlehensrahmen für kleine und mittlere Unternehmen der österreichischen Tourismus- und Freizeitwirtschaft bereit und fördert Investitionen in das Anlagevermögen ab EUR 100.000 bis zu einem Kreditvolumen von maximal EUR 5 Mio. Mit einem bundesseitigen Zinsenzuschuss von 2 % p.a. über die ersten zehn Jahre werden die Finanzierungskosten nachhaltig gesenkt, während bis zu 70 % der förderbaren Projektkosten refinanziert werden können. Ausgerichtet auf mittlere bis große Vorhaben, zielen die förderbaren Maßnahmen auf Qualitätsverbesserung, Betriebsgrößenoptimierung, betriebliche Neuausrichtung, Errichtung oder Modernisierung von Mitarbeiterunterkünften sowie touristischen Infrastruktureinrichtungen und Investitionen im Bereich Nachhaltigkeit. Die Laufzeit beträgt bis zu 15 Jahre, inklusive einer tilgungsfreien Anfangsphase von 1,5 Jahren.
Gefördert werden juristische wie natürliche Personen, die als KMU in der Bundessparte Tourismus und Freizeitwirtschaft der Wirtschaftskammer Österreich organisiert sind oder eine Mitgliedschaft anstreben. Ein Energieausweis (nicht älter als 3 Jahre), ein schlüssiges Betriebskonzept sowie der Nachweis der finanziellen Sicherstellung sind Voraussetzung, ebenso wie eine maximal zulässige zusätzliche Bodenversiegelung von 25 %. Kosten vor Antragstellung und Grundstücksankäufe bleiben unberücksichtigt. Für die Einreichung über das zentrale OeHT-Kundenportal sind Projektbeschreibung, Finanzierungsplan, Energieausweis, Nachweis der WKO-Mitgliedschaft und ein Betriebskonzept erforderlich. Anträge sind bis zum 30.06.2028 möglich. Durch die Kombination mit länderspezifischen Anschlussförderungen können zusätzliche Zuschüsse lukriert werden und so die Wettbewerbsfähigkeit weiter gesteigert werden.
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