Zuschuss

Ökobonus Zuschuss (Wohnhaussanierung)

Einmaliger nicht rückzahlbarer Zuschuss für thermisch-energetische Sanierungen von Wohnhäusern in Tirol. Antragstellung gleichzeitig mit dem Wohnhaussanierungsansuchen oder bis zur Endabrechnung möglich.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
27.08.2013
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Tirol

Förderziel

Förderung einer umfassenden, thermisch-energetischen Sanierung eines Wohnobjektes unter Einbeziehung möglichst der gesamten Gebäudehülle (mindestens drei der folgenden Bauteile gemeinsam sanieren: Fassade, Fenster, Dämmung der untersten Geschoßdecke, Dachdämmung, energetisch relevantes Haustechniksystem).

Förderfähige Ausgaben

  • Kosten für Fassadenerneuerung
  • Kosten für Fenster
  • Dämmarbeiten Untergeschossdecke
  • Dachdämmung
  • Kosten für Haustechniksystem

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Antragstellung gleichzeitig mit dem Wohnhaussanierungsansuchen oder spätestens bis zur Endabrechnung
  • Thermisch-energetische Sanierung von mindestens drei Bauteilen (Fassade, Fenster, Dämmung der untersten Geschoßdecke, Dachdämmung, energetisch relevantes Haustechniksystem)
  • Einhaltung des maximal zulässigen jährlichen Heizwärmebedarfs pro m² konditionierter Brutto-Grundfläche gemäß OIB-Leitfaden
  • Voraussetzung einer bestehenden Förderung (Einmalzuschuss oder Annuitätenzuschuss) für eine umfassende Sanierung

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. A5 - Wohnhaussanierung
  2. F28b - Endabrechnung (Wohnhaussanierung)

Beschreibung

Der Ökobonus Zuschuss (Wohnhaussanierung) in Tirol bietet privaten Eigentümer:innen einen einmaligen, nicht rückzahlbaren Förderbeitrag für thermisch-energetische Sanierungsmaßnahmen. Ziel dieser Förderung ist die nachhaltige Steigerung der Energieeffizienz von Wohnhäusern durch die Verbesserung der Gebäudehülle und –technik. Dabei sollen möglichst alle relevanten Bauteile berücksichtigt werden: Es sind mindestens drei der folgenden Elemente gemeinsam zu sanieren – Fassade, Fenster, Dämmung der untersten Geschoßdecke, Dachdämmung oder ein energetisch relevantes Haustechniksystem. Die Fördermittel werden fortlaufend bereitgestellt und können zeitgleich mit dem Wohnhaussanierungsansuchen oder bis zur Endabrechnung beantragt werden. Die Maßnahme fördert sowohl den Klimaschutz als auch den langfristigen Werterhalt von Bestandsimmobilien im Land Tirol.

Voraussetzung für die Gewährung des Ökobonus ist neben der Antragstellung innerhalb der genannten Frist die Einhaltung des maximal zulässigen jährlichen Heizwärmebedarfs pro m² konditionierter Brutto-Grundfläche gemäß OIB-Leitfaden. Zudem muss bereits eine bestehende Förderung (Einmalzuschuss oder Annuitätenzuschuss) für eine umfassende Sanierung bestehen. Förderfähige Ausgaben umfassen unter anderem Kosten für Fassadenerneuerung, Fensteraustausch, Dämmarbeiten an Untergeschossdecke und Dach sowie Investitionen in moderne Haustechniksysteme. Für die Antragstellung sind das Formular A5 – Wohnhaussanierung sowie das Formblatt F28b – Endabrechnung erforderlich. Interessierte Eigentümer:innen erhalten umfassende Informationen bei den Einreichstellen der Wohnbauförderung Tirol und können sich dort über alle Details zur Antragstellung und zum weiteren Ablauf erkundigen.

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