Örtliche Verkehrssicherheitsaktionen der Kommunen
Förderung lokaler Verkehrssicherheitsaktionen in Nordrhein-Westfalen als Festbetragsfinanzierung mit bis zu 80 % Zuschuss; Eigenanteil 20 % (auch durch Sponsorengelder möglich). Bedarfsmeldung und Antrag jährlich über die Bezirksregierung Arnsberg.
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Förderkriterien
Förderziel
Beitrag zur Deckung der Ausgaben der Kommunen, Kreise und öffentlichen Einrichtungen in Nordrhein-Westfalen für die Durchführung kreativer, nicht-investiver Verkehrssicherheitsaktionen.
Förderfähige Ausgaben
- Materialkosten für Aktionen
- Give-Aways im Rahmen von Aktionen
- Sonstige nicht-investive Aktionskosten
Nicht förderfähige Ausgaben
- Investive Maßnahmen
- Personalkosten
- Konzepte
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Städte, Gemeinden oder Kreise mit Sitz in Nordrhein-Westfalen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Bedarfsmeldung an die Bezirksregierung
- Ausgefülltes Antragsformular (Muster 1)
Bewertungskriterien
- Vorrang bestehender Förderrichtlinien (z.B. FöRi-MM, FöRi-Nah)
- Keine investiven Maßnahmen
- Give-Aways maximal 20 % der Gesamtkosten
Beschreibung
Die „Örtlichen Verkehrssicherheitsaktionen der Kommunen“ in Nordrhein-Westfalen fördern kreative und nicht-investive Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit vor Ort. Als Festbetragsfinanzierung unterstützt das Land NRW Städte, Gemeinden und Kreise mit einem Zuschuss von bis zu 80 % der förderfähigen Ausgaben, wobei ein Eigenanteil von mindestens 20 % erforderlich ist. Gefördert werden Materialkosten für Aktionen, Give-Aways im Rahmen von Veranstaltungen sowie sonstige nicht-investive Aktionskosten. Investive Maßnahmen, Personalkosten und Konzepte bleiben außen vor. Die Bedarfsmeldung erfolgt zu Jahresbeginn bei der Bezirksregierung Arnsberg; nach Zuweisung der Haushaltsmittel im Frühjahr kann der offizielle Antrag auf Förderung gestellt werden.
Mit diesem Programm können kommunale Akteur:innen innovative Verkehrssicherheitskampagnen umsetzen – vom Fahrradparcours über Schulwegchecks bis hin zu medienwirksamen Aktionen oder Quizformaten. Die Förderrichtlinien Nahmobilität (FöRi-Nah) und vernetztes Mobilitätsmanagement (FöRi-MM) sind vorrangig anzuwenden. Give-Aways dürfen höchstens 20 % der Gesamtkosten ausmachen, der Eigenanteil lässt sich wahlweise auch durch Sponsorengelder decken. Antragsberechtigt sind alle öffentlichen Einrichtungen mit Sitz in Nordrhein-Westfalen. Wesentliche Unterlagen sind die jährliche Bedarfsmeldung sowie das ausgefüllte Antragsformular (Muster 1). Die Zuwendungsbescheide werden von der Bezirksregierung Arnsberg erteilt. Kommunale Planungs- und Verkehrsfachleute erhalten so eine solide finanzielle Grundlage, um die Vision Zero in den Kommunen aktiv voranzutreiben und Unfallzahlen nachhaltig zu reduzieren.
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