Zuschuss

ÖSPV-Haltestellenprogramm

Das Land Sachsen-Anhalt fördert Landkreise und kreisfreie Städte bei Maßnahmen zur barrierefreien Verbesserung des öffentlichen Straßenpersonenverkehrs. Anträge sind bis zum 30.11. des Vorjahres (ausnahmsweise bis 31.03. des laufenden Jahres) möglich.

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Förderkriterien

Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Sachsen-Anhalt
Fördersumme: bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben (max. 12.500 € je Bushaltestelle, 4.500 € je Wartehäuschen, 300 € je Fahrr...
Förderquote: 50% - 80%

Förderziel

Das Programm unterstützt Landkreise und kreisfreie Städte in Sachsen-Anhalt bei der Umsetzung von Maßnahmen zur Verbesserung des öffentlichen Straßenpersonenverkehrs (ÖSPV), insbesondere barrierefreier Neubau und Ausbau von ÖSPV-Haltestellen, statische Fahrgastinformation, Ersterfassung des Ist-Zustandes hinsichtlich Barrierefreiheit, Pilotprojekte zum Thema Barrierefreiheit sowie Anwendungen zur selbstbestimmten Orientierung blinder oder sehbehinderter Menschen.

Förderfähige Ausgaben

  • Bau- und Ausbaukosten für barrierefreie ÖSPV-Haltestellen
  • Kosten für Wartehäuschen inklusive Sitzgelegenheit und Fundament
  • Kosten für Fahrradbügel inklusive Fundament
  • Kosten für Haltestellenschilder, Vitrinen und Aushangkästen
  • Kosten für die Ersterfassung des Ist-Zustandes der Barrierefreiheit
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Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Antragsberechtigt sind Landkreise und kreisfreie Städte in Sachsen-Anhalt
  • Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik und Einbeziehung der Behindertenbeauftragten bei barrierefreiem Neu- und Ausbau
  • Bei statischer Fahrgastinformation mindestens 25 Haltestellenpositionen ausstatten; Gestaltung und Informationsgehalt laut Vorgaben der Verkehrsverbünde
  • Vollständige Erfassung aller ÖSPV-Haltestellen für das Auskunftssystem INSA
  • Anwendungen für sehbehinderte Menschen müssen akustische Signale mit Ansage der Liniennummer und Fahrtrichtung enthalten

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antrag_Haltestellenbau.pdf
  2. Antrag_Haltestellenbau_Anlage_1.xlsx
  3. Antrag_Haltestellenbau_Anlage_2.pdf
  4. Antrag_Fahrgastinformation.pdf
  5. Antrag_Ersterfassung.pdf
  6. Antrag_Projekte.pdf
  7. Antrag_BIOS.pdf
  8. Rechtsbehelfsverzicht_und_Empfangsbekenntnis.pdf

Bewertungskriterien

  • Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik
  • Umfang der Maßnahmen (z. B. Anzahl Haltestellen)
  • Qualität der barrierefreien Umsetzung
  • Innovationsgrad bei Pilotprojekten

Beschreibung

Die ÖSPV-Haltestellenförderung des Landes Sachsen-Anhalt unterstützt Landkreise und kreisfreie Städte bei der Umsetzung vielfältiger Maßnahmen zur barrierefreien Optimierung des öffentlichen Straßenpersonenverkehrs. Schwerpunkte liegen auf dem Neubau und Ausbau von Haltestellen, der Einrichtung statischer Fahrgastinformation sowie der vollständigen Ersterfassung aller Haltestellen im Auskunftssystem INSA. Zudem werden Pilotprojekte zur Barrierefreiheit und Anwendungen zur selbstbestimmten Orientierung blinder und sehbehinderter Menschen gefördert. Dabei können unter Einhaltung anerkannter Regeln der Technik und in enger Abstimmung mit den Behindertenbeauftragten jeweils bis zu 80 % (für Pilotprojekte 50 %) der zuwendungsfähigen Ausgaben übernommen werden. Maximalbeträge gelten etwa mit 12.500 Euro je Bushaltestelle, 4.500 Euro je Wartehäuschen oder 50.000 Euro je Straßenbahnhaltestelle; für Softwarelizenzen zur sehenden Orientierung sind bis zu 9.000 Euro pro Verkehrsunternehmen vorgesehen.

Zuwendungsempfänger:innen sind kommunale Aufgabenträger des ÖSPV, die Mittel gebündelt beantragen und bei Bedarf an Baulastträger oder Verkehrsunternehmen weiterleiten können. Voraussetzung ist die Ausstattung von mindestens 25 Haltestellen mit statischer Fahrgastinformation gemäß Verbundvorgaben sowie der Nachweis akustischer Signale bei sehbehindertengerechten Anwendungen. Anträge sind grundsätzlich bis zum 30.11. des Vorjahres, ausnahmsweise bis zum 31.03. des laufenden Jahres, bei der Nahverkehrsservice Sachsen-Anhalt GmbH einzureichen. Die umfassende Förderrichtlinie und alle erforderlichen Antragsformulare stehen digital bereit, um eine reibungslose Antragstellung zu ermöglichen und eine nachhaltige, barrierefreie Verkehrsinfrastruktur in Sachsen-Anhalt voranzutreiben.

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