Österreichische Weinmarketingservicegesellschaft mbH, Förderbetrag
Förderung von Marketingmaßnahmen für österreichischen Wein durch das Land Burgenland. Anträge formlos jederzeit möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Aufgrund des unterzeichneten Syndikatsvertrages und Gesellschafterbeschlusses verpflichtet sich das Land Burgenland, die Österreich Wein Marketing GmbH unter Berücksichtigung eines Flächenschlüssels zu unterstützen. Die Mittel sind für Marketingmaßnahmen für den österreichischen Wein zu verwenden.
Förderfähige Ausgaben
- Marketingmaßnahmen
Antragsberechtigt
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Vom Gesamtförderbetrag sind 30 % für regional auf das Land Burgenland bezogene Marketingmaßnahmen zu verwenden.
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Formloses Ansuchen der ÖWM an die Abteilung 4 - Ländliche Entwicklung, Agrarwesen und Naturschutz beim Amt der Burgenländischen Landesregierung
Beschreibung
Die Förderung unterstützt die Österreichische Weinmarketingservicegesellschaft mbH (ÖWM) bei der Durchführung zielgerichteter Marketingmaßnahmen für heimischen Wein im Burgenland. Im Rahmen eines verbindlichen Syndikatsvertrages und eines Gesellschafterbeschlusses verpflichtet sich das Land Burgenland, die Vermarktungsorganisation unter Berücksichtigung eines Flächenschlüssels mit einem Gesamtbudget von 1,1 Mio. € zu fördern. Mindestens 30 % der Mittel sind für Regionalkampagnen im Burgenland vorgesehen, während der Rest für überregionale und internationale Aktivitäten eingesetzt werden kann. Ziel ist es, Sichtbarkeit und Wettbewerbsfähigkeit des österreichischen Weins zu stärken und Märkte im In- und Ausland gezielt zu erschließen.
Förderberechtigt ist ausschließlich die ÖWM als zentrale Vermarktungsorganisation für österreichischen Wein. Die Antragsstellung erfolgt formlos und kann jederzeit bei der Abteilung 4 – Ländliche Entwicklung, Agrarwesen und Naturschutz im Amt der Burgenländischen Landesregierung eingereicht werden. Gefördert werden sämtliche Marketingmaßnahmen, die der Markenbildung, Absatzförderung und Imagepflege dienen. Eine Prüfung der Fördervoraussetzungen findet auf Basis des Syndikatsvertrags sowie des bereitgestellten Flächenschlüssels statt. Da die Mittel als Zuschuss gewährt werden, sind keine Rückzahlungen vorgesehen, sofern die Mittel zweckentsprechend eingesetzt und die Nachweise gemäß den Vorgaben des Landes Burgenland erbracht werden. Die kontinuierliche Verfügbarkeit der Fördermittel ermöglicht eine flexible und bedarfsorientierte Planung von Kampagnen für österreichischen Wein.
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