Offene Jugendarbeit
Förderung für Projekte, Maßnahmen und Aktivitäten der offenen Jugendarbeit in Oberösterreich: Vereine und Organisationen erhalten Zuschüsse für Kontakt-, Betreuungs- und Aktivitätsangebote für Kinder und Jugendliche. Anträge können jederzeit gestellt werden.
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Förderkriterien
Förderziel
Projekte, Maßnahmen und Aktivitäten von Vereinen bzw. Organisationen, welche in Oberösterreich Kontakt-, Betreuungs- und Aktivitätsmöglichkeiten für Kinder bzw. Jugendliche anbieten, welche speziell auf die Zielgruppe oder die Zielsetzungen der Kinder- und Jugendhilfe ausgerichtet sind.
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
Zuwendungsvoraussetzungen
- Eignungsbescheid gemäß § 9 Oö KJHG 2014 idjgF
- Formloser begründeter Antrag mit Offenlegung der Vereinsfinanzen und inhaltlicher Begründung des Förderzwecks
- Nachweis gesicherter wirtschaftlicher Voraussetzungen zur Aufgabenerfüllung
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Formloser begründeter Antrag mit Offenlegung der Vereinsfinanzen und inhaltlicher Begründung des Förderzwecks
Beschreibung
Die Förderung Offene Jugendarbeit richtet sich an gemeinnützige Organisationen, Interessenverbände und Vereine in Oberösterreich, die Kinder- und Jugendbetreuung im außerschulischen Bereich anbieten. Ziel ist die finanzielle Unterstützung von Projekten, Maßnahmen und Aktivitäten, die Kontakt-, Betreuungs- und Aktivitätsmöglichkeiten für junge Menschen schaffen und dabei die Leitlinien der Kinder- und Jugendhilfe berücksichtigen. Gefördert werden unter anderem offene Treffpunkte, Freizeitinitiativen und niedrigschwellige Betreuungskonzepte. Als wiederkehrende Förderung ohne feste Abgabetermine ermöglicht das Programm eine flexible Planung und Umsetzung neuer Angebote in Stadt und Land.
Für die Beantragung ist ein formloser, inhaltlich begründeter Antrag zur Offenlegung der Vereinsfinanzen einzureichen. Zudem muss ein Eignungsbescheid gemäß § 9 Oö. KJHG 2014 idjgF vorliegen und der Nachweis gesicherter wirtschaftlicher Voraussetzungen erbracht werden. Die Zuschussgewährung erfolgt abhängig von der konkreten Fördervereinbarung; üblicherweise sind Originalrechnungen, Jahresabschlussunterlagen und ein abschließender Leistungsbericht vorzulegen. Da keine Fristen existieren, können Antragsteller:innen jederzeit eine Bewilligung anstreben und von der transparenten, unbürokratischen Abwicklung profitieren. Durch diese direkte Förderung leistet das Land Oberösterreich einen nachhaltigen Beitrag zur Stärkung der offenen Jugendarbeit und zur Förderung des sozialen Miteinanders im Bundesland.
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