Zuschuss

OÖ Landessportorganisation - Verwaltung

Das Land Oberösterreich fördert die Verwaltungskosten der Landessportorganisation, insbesondere Personal- und Sachaufwand sowie Öffentlichkeitsarbeit. Ansuchen jederzeit möglich.

Sport

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
18.06.2014
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Oberösterreich

Förderziel

Förderung der Verwaltungskosten der Landessportorganisation (= Körperschaft öffentlichen Rechts), insbesondere in den Bereichen Personal- und Sachaufwand sowie Öffentlichkeitsarbeit.

Förderfähige Ausgaben

  • Personalaufwand
  • Sachaufwand
  • Öffentlichkeitsarbeit

Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Voraussetzungen gemäß Landessportpräsidium und Landessportrat, verankert im Oö. Sportgesetz LGBl. 56/2019 idgF

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Ansuchen

Beschreibung

Die „OÖ Landessportorganisation – Verwaltung“ stellt eine dauerhafte Zuschussmöglichkeit des Landes Oberösterreich dar, die gezielt die administrativen Aufwendungen einer Körperschaft öffentlichen Rechts unterstützt. Im Fokus stehen dabei vor allem Personalaufwand, Sachaufwand und Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit. Öffentliche Einrichtungen, die in der Sportverwaltung tätig sind, können zu jedem Zeitpunkt einen Antrag einreichen und somit flexibel auf personelle und infrastrukturelle Anforderungen reagieren. Die Fördersumme orientiert sich an den tatsächlichen Kosten und wird nach Maßgabe der im Oö. Sportgesetz (LGBl. 56/2019 idgF) verankerten Bestimmungen bewilligt. Ein regelmäßiger Informationsfluss an das Landessportpräsidium und den Landessportrat gewährleistet eine verlässliche Abwicklung und transparente Mittelverwendung.

Voraussetzung für die Bewilligung ist ein formgerechtes Ansuchen gemäß den Richtlinien des Landessportpräsidiums und des Landessportrats, das den vorgesehenen Personal- und Sachaufwand sowie geplante Öffentlichkeitsmaßnahmen detailliert ausweist. Als einzureichendes Dokument genügt das ausgefüllte Ansuchen, das an die Direktion Kultur und Gesellschaft – Abteilung Gesellschaft übermittelt wird. Eine Genehmigung des Rechnungsabschlusses durch die zuständigen Gremien sichert die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ab. Durch die gezielte Förderung der Verwaltungsstrukturen leistet das Programm einen wichtigen Beitrag zur Professionalisierung der Sportorganisation in Oberösterreich und stärkt deren Leistungsfähigkeit nachhaltig.

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