Zuschuss

Oö. Mehrlingszuschuss

Das Land Oberösterreich gewährt Familien bei Geburt von Mehrlingen einen einmaligen, einkommensunabhängigen Zuschuss und Wertgutscheine für Mobile Familiendienste. Antragstellung innerhalb des 1. Lebensjahres der Mehrlinge, laufend möglich.

Soziales

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
04.04.2016
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Oberösterreich
Fördersumme: Zwillinge: 550 € Geldleistung + 100 € Gutschein; Drillinge: 1.100 € Geldleistung + 200 € Gutschein; für jeden weitere...

Förderziel

Die finanzielle Belastung von Familien bei der Geburt von Mehrlingen soll durch einen einmaligen Geldzuschuss und Gutscheine für Mobile Familiendienste der Caritas verringert werden.

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Geburt von Mehrlingen
  • Gemeinsamer Hauptwohnsitz in Oberösterreich
  • Bezug der Familienbeihilfe
  • Österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedsstaates
  • Antragstellung spätestens bis zur Vollendung des 1. Lebensjahres der Mehrlinge

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. keine Unterlagen erforderlich

Beschreibung

Der Oö. Mehrlingszuschuss richtet sich an in Oberösterreich wohnhafte Familien, die durch die Geburt von Mehrlingen besondere Herausforderungen meistern. Das Land Oberösterreich gewährt im Rahmen dieser Sozialförderung einen einmaligen, einkommensunabhängigen Geldzuschuss sowie Wertgutscheine für die Mobilen Familiendienste der Caritas. Ziel des Programms ist es, die finanzielle Belastung bei Anschaffung von Babyausstattung und Betreuungskosten zu reduzieren und praktische Unterstützung im Alltag zu gewährleisten. Anträge können laufend bis zur Vollendung des ersten Lebensjahres der Mehrlinge gestellt werden, eine Beschränkung auf ein festes Antragsfenster besteht nicht.

Die Fördersätze staffeln sich nach der Anzahl der Kinder: Für Zwillinge stehen 550 € Geldleistung und 100 € Gutschein zur Verfügung, bei Drillingen erhöht sich der Zuschuss auf 1.100 € plus 200 € Gutschein. Für jeden weiteren Mehrling werden zusätzlich 550 € sowie 100 € Gutschein gewährt. Förderberechtigt sind österreichische Staatsbürger:innen bzw. EU-Bürger:innen mit gemeinsamem Hauptwohnsitz in Oberösterreich und Bezug der Familienbeihilfe. Der Antrag erfolgt formlos über das bereitgestellte Formular, es werden keine weiteren Unterlagen verlangt. Mit dieser Maßnahme stärkt das Land Oberösterreich Familien in einer intensiven Phase und fördert gleichzeitige Betreuung und Versorgung von Mehrlingen.

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